gefahrengebiete im hamburger polizeirecht. überlegungen im nachgang der demo "stadt selber machen" am 30.4. im hamburger schanzenviertel

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seit juni 2005 hat die hamburger polizei das recht, bei bestimmten ereignissen, etwa demonstrationen, so genannte gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre identität feststellen und mitgeführte sachen in augenschein nehmen“ darf (§ 4 Abs. 2 PolDVG).
auch im rahmen der demo "stadt selber machen", bei der am 30.4. etwa 6000 menschen für den erhalt der roten flora im hamburger schanzenviertel protestierten, hatte die polizei das karoviertel, die schanze und st.pauli als gefahrenzonen ausgerufen. nach angaben der polizei wurden im nachgang der demo etwa 300 platzverweise erteilt.
re[h]v[v]o[l]lte radio sprach mit dem anwalt carsten gericke über die definition der "gefahrenzone" und die art und weise, in der sich die polizei sich hier das recht auf stadt genommen hat.

zusätzliche links zum thema unter http://rehvvollte.blogsport.eu/
Audio
28:30 min, 26 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.05.2011 / 16:08

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache:
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: re[h]v[v]o[l]lte radio
Radio: FSK, Hamburg im www
Produktionsdatum: 01.05.2011
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