Grünen-Anhörung: Gegner von Zwangsbehandlung melden sich zu Wort

ID 46443
3 Diskussionsbeiträge (Hauptteil) - Extern gespeichert!
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"Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken" lautete der Titel einer Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg bei der es um "Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen für psychisch Kranke" ging. Dass mit solch schönen Begriffen wie "Schutzmaßnahmen" und "Hilfe" durchaus auch Menschenrechtsverletzungen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie getarnt werden, darauf haben Betroffene des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener (http://www.bpe-online.de) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener http://www.psychiatrie-erfahrene.de) mit zahlreichen Zwischenrufen hingewiesen.
Bei der Auswahl der Redner hatten die Organisatoren der Veranstaltung tunlichst darauf geachtet, nur Befürworter psychiatrischer Zwangsmassnahmen an das Rednerpult zu lassen. In der mit weniger als 45 Minuten sehr knapp bemessene Zeit für Diskussionen kamen dann aber doch auch einige Gegner von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie zu Wort. Wir hören die kurzen Diskussionsbeiträge von zweien der Betroffenen und von Anwalt David Schneider-Addae-Mensah
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06:58 min, 6529 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 14.02.2012 / 16:06

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Klassifizierung

Beitragsart:
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: mir.o
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 14.02.2012
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Kurzes Interview mit Matthias Seibt - Extern gespeichert!
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03:08 min, 2932 kB, mp3
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07:16 min, 6818 kB, mp3
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Skript
Neben den 3 Diskussionsbeiträgen sind hier noch ein kurzes Statement von Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener dokumentiert sowie Ausschnitte aus einem Gespräch mit Menschenrechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der im Frühjahr 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) einen entscheidenden Erfolg gegen Zwangsbehandlung erstritten hat.
Das BVG-Urteil in dem das baden-württembergische Unterbringungsgesetz für nichtig erklärt worden war, hatte jedoch ein Betroffener ohne anwaltliche Vertretung erstritten, wie David Schneider-Addae-Mensah zu Beginn unseres Gespräches klarstellte