Berufsverbote und Gewerkschaftsausschlüsse Teil 2 von 2

ID 54231
1. Teil (Hauptteil)
Berufsverbote und Gewerkschaftsausschlüsse, Teil 1 von 2
Das Zukunftsforum der Gewerkschaften Rhein-Neckar veranstaltete zum Thema "Berufsverbote und Gewerkschaftsausschlüsse" einen Vortragsabend.
Im Gespräch mit vier Betroffenen aus den Jahren 1956 sowie 1972 sollen die politischen und sozialen Hintergründe sowie die persönlichen und gesellschaftlichen Folgen verdeutlich werden.

Die Moderation hatte Anton Kobel.

Der sog. Radikalenerlass der SPD-/FDP-Regierung unter Kanzler Willy Brandt im Jahr 1972 hatte Berufs- und Beschäftigungsverbote im öffentlichen Dienst zum Ziel. Diese Beschäftigungsverbote sollten insbesondere für Kommunisten gelten, die sich in der nach dem KPD-Verbot 1956 in der 1968 wieder zugelassenen DKP sowie in den verschiedenen, vor allem aus Resten der Studentenbewegung sich neu bildenden linken Parteien und Gruppen organisiert haben.

Der „Radikalenerlass" fand auch in Betrieben der Privatwirtschaft Anwendung. Kündigungen und Versetzungen waren die Folge.
Neben Beschäftigungen wurden auch Ausbildungen verweigert. Dies traf vor allem Uniabsolventen, die für eine Tätigkeit als Lehrer oder Lehrerin oder Juristin oder Jurist ein staatlich organisiertes Referendariat unbedingt absolvieren mussten.
Eine zunehmende „Staatsferne" und Abneigung gegen die damals gängigen Parteien CDU/CSU, SPD und FDP prägten jahrelang eine politisch interessierte, jüngere Generation.

Nicht nur der „Radikalenerlass" und die „Berufsverbote" waren eine deutsche Spezialität. Die deutschen Gewerkschaften schlossen sich der (partei-)politischen Stimmung an und formulierten „Unvereinbarkeitsbeschlüsse".

Die älteren Linken hatten ähnliches schon in den 1950ern erlebt. Das KPD-Verbot von 1956 und der gesellschaftlich propagierte und akzeptierte Anti-Kommunismus kosteten viele Kommunisten den Arbeits- und Ausbildungsplatz.
Dass damals den Betroffenen, aus heutiger Sicht gesehen, schreiendes Unrecht angetan wurde, wollen die Täter nicht sehen, denn es sei alles rechtsstaatlich umgesetzt worden.

Darf man heute noch so argumentieren? Kiesinger sagte einmal: Was damals bei den Nazis Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein. Kiesinger musste erkennen, dass man es doch als Unrecht sehen kann.

Gerade der heutige NSU-Skandal zeigt, wie weit die ewig Gestrigen noch immer in der Bundesrepublik ihr Unwesen treiben.

Da die Referate, die von Anton Kobel moderiert wurden, sind für eine Sendung zu lang. Deshalb wird der zweite Teil gesendet, um auch Thomas Trüper und Mia Lindemann in voller Länge zu Wort kommen zu lassen.

Die Musik ist aus dem Album Flugblattlieder von Walter Mossmann entnommen und passt damit zum Thema.
Audio
01:00:00 h, 55 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (48000 kHz)
Upload vom 14.03.2013 / 10:03

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: Grenzenlos
Entstehung

AutorInnen: Grenzenlos
Radio: bermuda, Mannheim im www
Produktionsdatum: 13.03.2013
Folgender Teil steht als Podcast nicht zur Verfügung
2. Teil
Audio
01:00:00 h, 55 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (48000 kHz)
Upload vom 13.03.2013 / 18:22
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Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
Berufsverbote und Gewerkschaftsausschlüsse, Teil 1 von 2
Das Zukunftsforum der Gewerkschaften Rhein-Neckar veranstaltete zum Thema "Berufsverbote und Gewerkschaftsausschlüsse" einen Vortragsabend.
Im Gespräch mit vier Betroffenen aus den Jahren 1956 sowie 1972 sollen die politischen und sozialen Hintergründe sowie die persönlichen und gesellschaftlichen Folgen verdeutlich werden. Die Moderation hatte Anton Kogel.
Der sog. Radikalenerlass der SPD-/FDP-Regierung unter Kanzler Willy Brandt im Jahr 1972 hatte Berufs- und Beschäftigungsverbote im öffentlichen Dienst zum Ziel. Diese Beschäftigungsverbote sollten insbesondere für Kommunisten gelten, die sich in der nach dem KPD-Verbot 1956 in der 1968 wieder zugelassenen DKP sowie in den verschiedenen, vor allem aus Resten der Studentenbewegung sich neu bildenden linken Parteien und Gruppen organisiert haben. Der „Radikalenerlass" fand auch in Betrieben der Privatwirtschaft Anwendung. Kündigungen und Versetzungen waren die Folge.
Neben Beschäftigungen wurden auch Ausbildungen verweigert. Dies traf vor allem Uniabsolventen, die für eine Tätigkeit als Lehrer oder Lehrerin oder Juristin oder Jurist ein staatlich organisiertes Referendariat unbedingt absolvieren mussten.
Eine zunehmende „Staatsferne" und Abneigung gegen die damals gängigen Parteien CDU/CSU, SPD und FDP prägten jahrelang eine politisch interessierte, jüngere Generation.
Nicht nur der „Radikalenerlass" und die „Berufsverbote" waren eine deutsche Spezialität. Die deutschen Gewerkschaften schlossen sich der (partei-)politischen Stimmung an und formulierten „Unvereinbarkeitsbeschlüsse".
Die älteren Linken hatten ähnliches schon in den 1950ern erlebt. Das KPD-Verbot von 1956 und der gesellschaftlich propagierte und akzeptierte Anti-Kommunismus kosteten viele Kommunisten den Arbeits- und Ausbildungsplatz.
Dass damals den Betroffenen, aus heutiger Sicht gesehen, schreiendes Unrecht angetan wurde, wollen die Täter nicht sehen, denn es sei alles rechtsstaatlich umgesetzt worden. Darf man heute noch so argumentieren? Kiesinger sagte einmal: Was damals bei den Nazis Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein. Kiesinger musste erkennen, dass man es doch als Unrecht sehen kann. Gerade der heutige NSU-Skandal zeigt, wie weit die ewig Gestrigen noch immer in der Bundesrepublik ihr Unwesen treiben.
Da die Referate, die von Anton Kogel moderiert wurden, sind für eine Sendung zu lang. Deshalb wird der zweite Teil gesendet um auch Thomas Trüper und Mia Lindemann in voller Länge zu Wort kommen zu lassen.
Die Musik ist aus dem Album Flugblattlieder von Walter Mossmann entnommen und passt damit zum Thema.