Die Abhöraffäre NSA und die Forderung eines Untersuchungsauschusses durch das Institut für Menschenrechte

ID 59972
 
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Im Interview wird das Institut für Menschenrechte und dessen Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre thematisiert.
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08:16 min, 7754 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 12.11.2013 / 23:45

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: LORA Magazin
Entstehung

AutorInnen: Peter Lehmann
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 12.11.2013
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmod Kommgeheimniss

Das Recht auf Privatsphäre und das Kommunikationsgeheimnis ist nach UN-Richtlinien ein Menschenrecht. Das gilt aber in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt, wie die Veröffentlichungen von Edward Snowden offenbaren. Dieses Recht, ohne Eingriffe von Außen zu kommunizieren und sich frei äußern zu können, ohne ständige Überwachung befürchten zu müssen, ist durch Abhörmaßnahmen von Geheimdiensten eingeschränkt. Die Frage, wie dies zu bewerten ist und was ein Untersuchungsausschuss zur Thematik der Privatsphäre in der Kommunikation und deren Verletzung durch Geheimnisse bewirken kann, wurde im folgenden Gespräch mit Dr. Wolfgang Heinz, Mitarbeiter in der internationalen Abteilung des Instituts für Menschenrechte, gestellt.
Wir wollten zuerst einmal wissen, wie das Institut für Menschenrechte gegründet wurde und welche Aufgaben es hat.

Abmod

Wir sprachen mit Dr. Wolfgang Heinz, Mitarbeiter in der internationalen Abteilung des Instituts für Menschenrechte über die Forderung des Instituts für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Abhör- und Ausspähaffäre in der Bundesrepublik. Mehr Informationen finden sie im Internet unter www.institut-fuer-menschrechte.de