Gericht bestätigt: Polizei darf Versammlungsfreiheit für Pius-GegnerInnen ignorieren

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15 Tagessätze zu 12 Euro, wegen vermeintlichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, so das Ergebnis des zweiten Verfahrens vor dem Freiburger Amtsgericht im Anschluss der Proteste gegen einen Aufmarsch der rechtsradikalen Piusbruderschaft im April 2014. Etwa 200 Menschen hatten sich damals versammelt um gegen die Piusbruderschaft zu protestieren.

Immer wieder marschiert die Bruderschaft in Freiburg auf um sich mit ihren „Gebetszug für das Leben“ gegen das Recht auf Abtreibung zu stellen. Viele KritikerInnen bezeichnen sie als frauenfeindlich und homphob

Der Gründer der Bruderschaft, Marcel Lefebvre war ein Erzreaktionär, der sich von der offiziellen Lehre der katholischen Kirche abgrenzte, nachdem diese im 2. Vatikanischen Konzil u.a. das Judentum und andere Religionen anerkannte. Bekannt wurde die Piusbruderschaft auch durch den Holocaustleugner Richard Williamsen, der vom deutschen Papst Bendeikt 2009 mit drei weiteren Piusbrüdern wieder in die Katholische Kirche aufgenommen wurde.

Erst im Herbst 2013 sorgten die Piusbrüder in Italien für Schlagzeilen. Sie wollten eine Messe für den kurz zuvor verstorbenen deutschen SS-Kriegsverbrecher Erich Priebke abhalten.

Die Proteste im April 2014 zogen zahlreiche Verfahren wegen vermeintlichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach sich. Die Polizei hatte den Piusbrüdern den Weg freigemacht. Dabei kam es teilweise zu „Schubsereien, Handgemenge oder wie auch immer“ wie sich die einzige Zeugin im Verfahren am Mittwoch vor dem Amtsgericht ausdrückte. Klingt ersteuinmal nicht so dramatisch. Auch die Deutsche Pressagentur dpa hatte damals vermeldet:

„Bis auf wenige Rangeleien blieb es zunächst friedlich.“ Doch diese Rangeleien führten mit der Eröffnung von insgesamt 55 Verfahren dazu, dass die baden-württembergische Landesstatistik die vermeintlich linksextremistische Gewalt aufführt, rasant, nämlich um etwa 40 Prozent in die Höhe schnellte. Trotzdem wurden so gut wie alle Verfahren gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme an gemeinnützige Organisationen oder gegen das Ableisten einiger Sozialstunden eingestellt.

Die diesmal angeklagte Studentin hatte sich nun aber bewusst dazu entschieden das Verfahren zu führen und lehnte das zum Anfang der Verhandlung nochmal gemachte Angebot des Richters gegen Geldzahlung einzustellen, ab.

Das Verfahren wurde überschattet von extrem hohen Sicherheitsvorkehrungen. Der Haupteingang des Gerichts war gesperrt, am Nebeneingang musste das Publikum durch eine aufgebaute Sichherheitsschleuse gegen metallische Gegenstände laufen und wurde zusätzlich von Justizbeamten mit kugelsicheren Westen durchsucht. Die Personalausweise des Publikums wurden kontrolliert. Wenigstens der Presse blieb die Durchsuchung erspart.

Die Frage eines im Gerichtsaal anwesenden Schöffen beim Amtsgericht nach dem Zwecke der Personalienkontrolle wurde vom Richter nicht beantwortet.

Der Angeklagten wurde vorgeworfen in zwei Fällen den Aufzug der genehmigten Demonstration behindert zu haben, indem sie jeweils trotz polizeilicher Aufforderung den Weg nicht freigegeben und sodann gegen die den Weg freiräumenden Polizeibeamten aktiv gedrückt und sich diesen entgegengestemmt habe.

In einem Fall wurde sie freiegessprochen. Der Richter erklärte keinen aktive Kraftentfaltung erkannt zu haben, im anderen Fall aber wurde sie wegem vermeintlichen, aktiven Drücken zu 15 Tagessätzen verurteilt. Nach der Urteilsverkündigung sprachen wir mit dem Verteidiger Urbanczyk und fragten zunächst nach einer Bewertung des Urteils...
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04:24 min, 4130 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.09.2014 / 20:49

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 19.09.2014
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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