"Schutzwaffen" - ein absurdes Konstrukt im Versammlungsgesetz

ID 79032
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Kürzlich wurde ein junger Mann in Freiburg zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil er sich bei Protesten gegen den NPD-Parteitag 2015 mit einer transparenten Plastikfolie gegen Pfefferspray der Polizei hatte schützen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine weit höhere Strafe gefordert. Um solche völlig ungefährlichen Gegenstände, die unbestritten nur zum Schutz vor (Polizei-)Gewalt verwendet werden, als "Waffen" einzustufen, bedarf es einiger argumentativer Verrenkungen. Derzeit gibt es eine ganze Reihe von Debatten und gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber, ob es legitim ist, dass die 'passive Bewaffnung' seit 1985 als Ordnungswidrigkeit verboten und seit 1989 sogar eine Straftat ist. Wir haben darüber mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie gesprochen.
Audio
13:33 min, 12 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.09.2016 / 10:29

Dateizugriffe: 70

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Johanna
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 19.09.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
20.09.2016 / 08:42 hikE, Radio Unerhört Marburg (RUM)
in Frühschicht 20.9.2016
gesendet. Danke!