Berliner Polizei erklärt Rechtwidrigkeit der Zensur des Satzes "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand”
ID 81764
Vor der 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts fand am 23.2. ein Prozeß gegen die Berliner Polizei wegen der Zerstörung eines Wandbildes im Jahr 2014 statt. Dieses Wandbild in Berlin-Kreuzberg erinnerte an den NSU-Nagelbombenanschlag auf die Kölner Keupstraße. Die Polizei ließ den Satz "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" aus diesem Wandbild entfernen. Der Kläger beantragte die Wiederherstellung des Wandbildes durch die Polizei.
Audio
13:03 min, 9173 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.03.2017 / 11:59
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Dateizugriffe: 2990
Entstehung
AutorInnen: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 08.03.2017
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Vor der 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts fand am 23.2. ein Prozeß gegen die Berliner Polizei wegen der Zerstörung eines Wandbildes im Jahr 2014 statt. Dieses Wandbild in Berlin-Kreuzberg erinnerte an den NSU-Nagelbombenanschlag auf die Kölner Keupstraße. Die Polizei ließ den Satz "NSU: Staat und Nazis Hand in Hand" aus diesem Wandbild entfernen. Der Kläger beantragte die Wiederherstellung des Wandbildes durch die Polizei.
Kommentare
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08.03.2017 / 16:47 | AndreasB, |
wird gesendet...
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