Sonderrechtszonen in Hamburg sollen legitime Proteste verhindern. Initiativen klagen vor Verwaltungsgericht
ID 83665
Der Senat der Stadt Hamburg versucht alles, um den Protest gegen den am 7. und 8. Juli stattfindenden G20-Gipfel, zu verhindern. Per Allgemeinverfügung wurde in der Hamburger Innenstadt eine Sonderrechtszone geschaffen, in der die Versammlungsfreiheit und andere Rechte eingeschränkt werden. Wir sprechen mit einem Stadtteilverein, dessen Protestveranstaltung auch von dem Verbot betroffen ist.
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07:06 min, 13 MB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 21.06.2017 / 14:16
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales, Andere
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Anmod
Die Initiative „Komm in die Gänge“ erhebt Klage beim Verwaltungsgericht gegen die am 9. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die eine "blaue Zone" definiert, innerhalb der keine Versammlungen stattfinden dürfen. Selbst lange angemeldete Kundgebungen wie die Oase im Gängeviertel werden verboten. Wer sich zwischen 7. und 8. Juli in der Stadt noch frei bewegen können wird, liegt im Ermessen der Beamten. Der Verein Gängeviertel e. V. sieht die Grundrechte und den öffentlichen Raum während des G20-Gipfels beschnitten und bedroht . Wir haben mit Matthias Kullmann vom Gängeviertel e.V. über den Protest gegen G20 und das Verbot von Versammlungen in der Innenstadt geredet. Mein Kollege Patrick Rank fragt ihn, was sie für den G20-Gipfel als Protest geplant hatten?
Abmod
Eine Klage gegen das Versammlungsverbot hatte nun schon erfolg. So darf das „Antikapitalistisches Camp“ im im Hamburger Stadtpark, laut Verwaltungsgericht Hamburg, stattfinden. Das andere angemeldete Camp „NoG20 Camp AG“ auf der Spielwiese im Volkspark Altona ist zur Zeit noch verboten.
Unter das-gaengeviertel.info könnt ihr Euch über die Klage und die angemeldete Dauerkundgebung im Gängeviertel informieren. Sie beginnt bereits am 30. Juni, ob sie am 7. und 8. Juli während des G20-Gipfel stattfindet, wird das Verwaltungsgericht in Hamburg entscheiden. Auch andere Proteste sind von der Allgemeinverfügung betroffen und beteiligen sich an der Klage.
Die Initiative „Komm in die Gänge“ erhebt Klage beim Verwaltungsgericht gegen die am 9. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die eine "blaue Zone" definiert, innerhalb der keine Versammlungen stattfinden dürfen. Selbst lange angemeldete Kundgebungen wie die Oase im Gängeviertel werden verboten. Wer sich zwischen 7. und 8. Juli in der Stadt noch frei bewegen können wird, liegt im Ermessen der Beamten. Der Verein Gängeviertel e. V. sieht die Grundrechte und den öffentlichen Raum während des G20-Gipfels beschnitten und bedroht . Wir haben mit Matthias Kullmann vom Gängeviertel e.V. über den Protest gegen G20 und das Verbot von Versammlungen in der Innenstadt geredet. Mein Kollege Patrick Rank fragt ihn, was sie für den G20-Gipfel als Protest geplant hatten?
Abmod
Eine Klage gegen das Versammlungsverbot hatte nun schon erfolg. So darf das „Antikapitalistisches Camp“ im im Hamburger Stadtpark, laut Verwaltungsgericht Hamburg, stattfinden. Das andere angemeldete Camp „NoG20 Camp AG“ auf der Spielwiese im Volkspark Altona ist zur Zeit noch verboten.
Unter das-gaengeviertel.info könnt ihr Euch über die Klage und die angemeldete Dauerkundgebung im Gängeviertel informieren. Sie beginnt bereits am 30. Juni, ob sie am 7. und 8. Juli während des G20-Gipfel stattfindet, wird das Verwaltungsgericht in Hamburg entscheiden. Auch andere Proteste sind von der Allgemeinverfügung betroffen und beteiligen sich an der Klage.
Kommentare
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21.06.2017 / 20:03 | Magazin, coloRadio, Dresden |
coloradio Dresden
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Danke | |
22.06.2017 / 11:23 | Konrad, Radio Dreyeckland, Freiburg |
gesendet im mora
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8:30 danke | |