Protest nach Hausdurchsuchung in Freiburg: Billigung von Straftaten bei G20 Medienarbeit?

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Einen Tag nachdem es in einem Freiburger Wohnprojekt in einer Privatwohnung eine Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf, Straftaten seien gebilligt worden, gegeben hat, gingen am Donnerstagabend etwa 200 Menschen gegen die Repression in Freiburg auf die Straße. Die Beschuldigte Person soll Medienarbeit zum G20 Protest gemacht haben und damit nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen 140 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Dieser stellt u.a. die Billigung von Straftaten unter Strafe, wenn dies in einer Weise erfolgt, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften". Die Anwendung dieses Paragraphen und die damit begründete Hausdurchsuchung brachte auch einen Musiker so auf die Palme, dass er sich entschloss Lieder von Georg Kreisler zum Protest beizutragen. RDL begleitete die Demo und sammelte einige Eindrücke.
Audio
06:03 min, 5674 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 26.10.2017 / 23:10

Dateizugriffe: 82

Klassifizierung

Beitragsart: Collage
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Kultur, Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 26.10.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
06.11.2017 / 19:39 Rote Hilfe Info,
Gesendet im Rote Hilfe Info
Danke!