Schleierfahndung, die oft zu racial profiling führte, war rechtswidrig.
ID 87641
Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen Mittwoch ein wegweisendes Urteil gegen das sogenannte racial-profiling bekanntgegeben, also gegen Kontrollen einzig aufgrund der Hautfarbe. Ein Deutscher mit dunkler Hautfarbe war während einer Geschäftsreise im Zug zwischen Baden-Baden und Offenburg von Bundespolizeibeamten einer sogenannten „verdachtsunabhängigen“ Personenkontrolle unterzogen worden. Außer ihm waren im Sichtfeld des Betroffenen keine weiteren Personen kontrolliert worden. Er klagte gegen die Polizeikontrolle. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Polizei sich zur Begründung der Kontrolle auf die sogenannte Schleierfahndung gestützt. Doch das Gericht stufte diese Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz als europarechtswidrig ein. Und das sah nun in der Berufungsverhandlung auch der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof so.Über die Bedeutung des Urteils haben wir mit dem Anwalt des Klägers, dem Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam gesprochen, der immer wieder erfolgreich Klagen gegen racial profiling führt.
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10:26 min, 9785 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 21.02.2018 / 21:23
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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27.02.2018 / 07:22 | Corax TA, Radio Corax, Halle |
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gespielt im Morgenmagazin vom 27.02. - danke! | |