Was lange währt wird auch nicht gut.

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Warum Flüchtlinge ihr Essen aus Katalogen bestellen müssen und warum es in Dresden so schwierig ist, an dieser Situation etwas zu ändern. In Dresden wurde bereits 2004 die Einführung eines Chipkartensystems für AsylbewerberInnen beschlossen. Aber die Verwaltung hat diesen Beschluss eineinhalb Jahre boykottiert. Jetzt fordert eine Kampagne: Bargeld sofort!
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31:52 min, 15 MB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 17.03.2006 / 14:18

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Klassifizierung

Beitragsart: Reportage
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Silke Pohl und Carsten Ungewitter
Radio: coloradio, Dresden im www
Produktionsdatum: 15.03.2006
keine Linzenz
Skript

Über die konkreten Bedingungen, unter denen Asylbewerber leben wissen
die meisten Menschen wenig. Zum Beispiel, dass viele ihr Essen gar
nicht im Supermarkt auswählen und einkaufen können, sondern
stattdessen auf Pakete angewiesen sind, die ihnen ins Heim geliefert
werden? Letzteres soll in diesem Jahr endlich verändert werden. Die
Stadt will ein elektronisches Gutscheinsystem einführen. Verschiedene
Initiativen fordern Bargeld.

Was lange währt wird auch nicht gut.

Warum Flüchtlinge ihr Essen aus Katalogen bestellen müssen und warum
es in Dresden so schwierig ist, an dieser Situation etwas zu ändern.

Eine Sendung von ColoRadio Dresden im März 2006.

Einleitung

Oton Ali: wie lange noch Scheisspakete?

Zahlen sie bar oder mit Karte? Für die meisten eine alltägliche Frage
an der Supermarktkasse. Nicht jedoch für etwa 200 Asylbewerber in
Dresden. Für sie legt das Asylbewerberleistungsgesetz das sogenannte
Sachleistungsprinzip fest. Sie bekommen kein Bargeld. Stattdessen sind
sie dazu gezwungen, ihre Lebensmittel aus einem Katalog zu bestellen.
Zweimal in der Woche wird geliefert. Manchmal falsch, manchmal
verschimmelt, vor allem aber meistens teurer.

Dass dieser Zustand unhaltbar ist, ist seit vielen Jahren klar.
Initiativen wie der Flüchtlingsrat oder der Ausländerrat kritisieren
seit Jahren das Katalogbestellsystem. Im Oktober 2004 beschloss dann
schließlich der Stadtrat in Dresden, dieses System durch Chipkarten zu
ersetzen. Eineinhalb Jahre und vier Anträge an das Land benötigte die
Stadtverwaltung, bis das neue System, eine Art elektronischer
Gutschein, genehmigt wurde. Liest man die Anträge, kann man sich kaum
vorstellen, dass die Stadtverwaltung Dresden an einer Veränderung der
Lage sonderlich interessiert ist.

Während die Einführung des neuen Systems aber wohl noch Monate
brauchen wird, zweifelt eine neu gegründete Kampagne in Dresden daran,
dass Chipkarten wirklich eine Lösung sind. Sie fordern Bargeld für
Flüchtlinge. Und zwar sofort. Und weil sofort in Dresden manchmal
länger dauert, übernehmen sie bis dahin Paketpatenschaften und helfen
so Asylbewerbern, einfach einkaufen gehen zu können wie andere
Menschen auch.

Paketversorgung u. Paketpatenschaft

Wie funktioniert die Paketversorgung und warum...

O-Ton Ali: MHD oft überschritten, teurer

Was für die meisten Menschen Normalität ist: in einen Laden gehen und
sich das kaufen, was man gerne essen möchte, das gilt für ca. 200
Menschen in Dresden nicht. Sie sind Asylbewerber, die seit weniger als
drei Jahren in der BRD leben. Auch Menschen mit Duldung, deren
Asylantrag abgelehnt wurde, die zur Zeit aber nicht ausreisen oder
abgeschoben werden können, sind betroffen. So passiert es durchaus,
dass Menschen seit 8 Jahren Essen aus Paketen bekommen. Sie erhalten
abgesehen von 10-40 Taschengeld pro Monat kein Bargeld. Um ihre
Lebensmittel zu kaufen, müssen sie zweimal pro Woche in einem Katalog
bestellen. Geliefert wird ihnen ihr Paket dann zwei Wochen später.
Also nichts mit mal schnell in den Laden um die Ecke gehen um noch
Milch für den Kaffee zu holen oder ein paar Eier für das Mittagessen.
Das möchte gut geplant sein.

Ali: Du kannst dir nicht vorstellen, das was du nächste Woche essen
würdest ...

So beschreibt ein Asylbewerber die Situation. Elke Zimmermann,
Mitglied des Ausländerbeirates der Stadt Dresden und der
Stadtratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen:

Elke: Das Problem an der Katalogversorgung ist... wenn sie auf einer
Behörde länger brauchen

Die 10 40 Euro Taschengeld im Monat, die für die sogenannten
Luxusgüter ausgezahlt werden, müssen für Straßenbahn, Zigaretten,
Telefon, Kinobesuch oder was sonst im Leben selbstverständlich sein
sollte, reichen. Viele müssen auch Anwaltskosten davon bezahlen.

Für Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin zeigen die bundesweiten
Erfahrungen,

Classen: dass sachgerechte Versorung nicht möglich ist

Für die sachgerechte Versorgung sind in Dresden mehrere Firmen
zuständig, die die Lebensmittel in die Heime liefern und dort
verteilen. Dass es dabei Probleme geben könnte, kann sich ein
Mitarbeiter vom Kühlhaus Wüstenbrand nicht vorstellen. Er ist sich
sicher, dass sich Asylbewerber im großen Warenangebot eines
Supermarktes gar nicht zurecht fänden. In den Katalogen hingegen
können sie aus einem auf ihre ethnischen und religiösen Bedürfnisse
abgestimmten Angebot wählen und bekommen ihr Essen direkt ins Haus
geliefert, preist er die Dienstleistung der Firma.

Alltagsrassismus oder das Interesse, das Geschäft mit den Paketen
weiter zu führen?

Im Sächsischen Innenministerium hingegen wird nicht versucht, die
Praxis der Paketversorgung schönzureden. Reinhard Boos, Referatsleiter
für Ausländer- und Asylangelegenheiten:

Boos: SLP kein Einreiseanreiz

Das AsylBwLG, die rechtliche Auffassung in Sachsen und in anderen Ländern

Der rechtliche Hintergrund für die Versorgung von Asylbewerbern durch
Kataloge oder Pakete ist das Asylbewerberleistungsgesetz und das hier
verankerte Sachleistungsprinzip. Paragraph 3 des Gesetzes:

(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung,
Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des
Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt.

(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im
Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den
Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden
Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von
Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder
von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden.

Doch die fraglichen Artikel werden in den einzelnen Bundesländern
höchst unterschiedlich ausgelegt. Streitpunkt ist der § 3 Abs. 2 des
AsylBWLG. Unter besonderen Umständen kann demnach vom
Sachleistungsprinzip abgewichen werden. Die Asylbewerber können in
diesen Fällen Gutscheine, andere unbare Leistungen oder eben Bargeld
erhalten. Die Formulierung besondere Umstände lässt jedoch Spielräume
zu.

Classen: bewusst so formuliert, dass er Spielräume lässt.

Zu den besonderen Umständen kann gehören, dass sich kein Anbieter
findet, der die Versorgung der Asylbewerber übernimmt oder dass die
Versorgung viel teurer als die Bargeldversorung käme.

Das Land Sachsen ist eines der wenigen Länder, die das
Asylbewerberleistungsgesetz besonders streng auslegen. Reinhard Boos
aus dem Sächsischen Innenministerium:

Boos: alles Einzelfallentscheidungen...immer Sachleistung...

Diese scheinbar rein rechtlichen Fragen scheinen aber doch mit
politischen Grundsatzentscheidungen zu tun zu haben. Georg Classen,
Flüchtlingsrat Berlin:

Classen zur Situation in anderen Ländern : dass das
Sachleistungsprinzip konsequent nur noch in drei Ländern angewendet
wird.

Die Unterschiede in der Auslegung sind im Sächsischen Innenministerium
offenbar nicht bekannt. Reinhard Boos auf die Frage, ob die anderen
Bundesländer alle Rechtsbrecher seien:

Boos dagegen: auf die Frage, ob alle anderen Rechtsbrecher seien... ->
alles Einzelfallprüfung

Kaum zu glauben, dass die Umstände im Norden ganz andere sind als in
Sachsen. Eher schon könnten es die politischen Umstände sein, die dazu
führen, dass Sachsen das Bundesgesetz besonders restriktiv und zu
Ungunsten der Betroffenen auslegt.

Boos: politisch gewollt

Ein neues System. Chipkarten, eine Art elektronischer Gutscheine

Seit Jahren machen Flüchtlingsrat und Ausländerrat auf die
katastrophale Situation, die mit der Katalogbestellung einher geht,
aufmerksam. So zeigt eine Studie des Ausländerrates aus dem Jahr 2002,
dass die Waren im Katalog im Durchschnitt 30-40% teurer sind als in
Supermärkten wie Netto oder Aldi. Auch der Ausländerbeirat, ein
beratendes Gremium der Stadt, griff die Forderung auf

Elke: Hat dann der Beirat im jahre 2002....2004 im Stadtrat

So Elke Zimmermann, Stadträtin der Grünen und Mitglied des
Ausländerbeirats.

Lange, sehr lange braucht die Stadt schon, um diese Umstellung von der
Katalogversorgung auf das Chipkartensystem, auch durchzusetzen.

Inzwischen ist die Einführung des sogenannten Chipkartensystems
genehmigt. Es soll im Laufe diesen Jahres eingeführt werden. Bis
Asylbewerber jedoch die Frage mit Karte? positiv beantworten können,
wird es noch eine Weile dauern. Tobias Kogge, Sozialbürgermeister der
Stadt Dresden sagt dazu:

Kogge: Nächste Schritte (erster Schnitt): möglichst schnell,
Ausschreibung...

Die Chipkarte ist eine Art elektronischer Gutschein. Er muß monatlich
beim Sozialamt aufgeladen werden. Dann können Asylbewerber mit der
Karte in bestimmten Läden, die die erforderlichen Lesegeräte
installiert haben, einkaufen.

Für die Betroffenen ist das im Vergleich zu der Bestellung aus dem
Katalog schon eine enorme Verbesserung:

Ali: ich denke, besser als... Chipkarte ist Verbesserung

Elke: wenns optimal gelöst wird, ... das ideale ist Bargeldlösung
Verbesserung durch CKS

Die Einführung des Chipkartensystems ist mit einem enormen
organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Für ca. 200
Betroffene müssen Chipkarten hergestellt, Läden als Partner gefunden
und ein aufwendiges Abrechnungssytem durch den Chipkartenanbieter
geschaffen werden.

Wie hoch die Kosten dafür liegen und wie die Kosten getragen werden,
kann in der Stadtverwaltung noch niemand genau sagen.
Sozialbürgermeister Kogge:

Kogge: Kosten durch Verwaltungsvereinfachung, Läden beteiligen

Laut Antrag der Stadtverwaltung sollen Läden mit Waren des täglichen
Bedarfs in max. 1000 m Entfernung der Wohnheime gefunden werden. Dabei
soll das untere und mittlere Preisniveau abgedeckt sein. In jedem der
sieben Wohnheime in Dresden sind zwischen 13 und 39 Personen von der
Paket- bzw. Chipkartenversorgung betroffen. Bleibt die Frage, ob
überhaupt Geschäfte gefunden werden, die für so wenige Personen die
notwendige Technik installieren und sich an den Kosten beteiligen.

Auch eine indirekte Umlegung der Kosten auf die Asylbewerber selbst
kann nicht ausgeschlossen werden:

Kogge: nicht umgelegt, evt. Indirekt doch umgelegt

Für Asylbewerber bedeutet der Unterschied zum Bargeld, dass sie nicht
frei entscheiden können, was und wo sie einkaufen. Artikel wie
Zigaretten, Alkohol oder non-food-Artikel dürfen mit der Chipkarte
nicht erworben werden.

Elke: von Behörden als Luxusgüter eingestuft

Aus Sicht der Stadt stellen sich noch einmal ganz andere Probleme:

Kogge: Probleme mit der Chipkarte: Verlust, Übertragbarkeit,
Identifikation

Hier spielt eher die Kontrollierbarkeit eine Rolle

Kogge: schnüffeln....müssen Verwendung der Mittel prüfen

In den Anträgen der Stadt ans Land zur Genehmigung der Chipkarten
liest sich das so:

Bei der Gewährung der Leistungen mittels Chipkarte ist ein Einkauf zu
den allgemein üblichen Ladenöffnungszeiten möglich... Die bisher über
die Verpflegungsausgabe indirekt ausgeübte Anwesenheitskontrolle, die
von der aufsichtsführenden Behörde gefordert wird, ist nicht mehr
realisierbar und anderweitig nicht möglich. Gleichzeitig wird der
Möglichkeit der Schwarzarbeit Vorschub geleistet, was bisher durch
persönliches Erscheinen zu den Ausgabezeiten ein Hindernis war.

Da nach wie vor die Leistungsberechtigung des Einzelnen sowie die
Inanspruchnahme geprüft werden müssen, ist keinesfalls mit einer
Einsparung hinsichtlich der Personalkosten zu rechnen. Es ist nicht
auszuschließen, dass diese eher durch häufigere Vorsprachen steigen.

Der mühsame Weg bis zur Genehmigung

Die hier angeführten Probleme sind dem Schreiben entnommen, in dem die
Stadt Dresden beim Innenministerium die Genehmigung für das
Chipkartensystem beantragt. Die Formulierung des Antrags lässt daran
zweifeln, dass die Mitarbeiter in der Stadtverwaltung an einer
Einführung des Chipkartensystems tatsächlich interessiert sind. Eher
scheinen sie zu befürchten, durch die Einführung der Chipkarte an
Kontrolle zu verlieren.

Ali: wenn wir auf dem Amt fragen, ärgern sie sich...

Vielleicht erklärt die Verärgerung der Mitarbeiter des Sozialamtes
auch zum Teil, warum es nach dem Stadtratsbeschluss im Oktober 2004
noch weitere 15 Monate dauerte, bis die Einführung durch das Land
genehmigt wurde.

Kogge: Schuld beim Land, Dauer möchte ich nicht kommentieren ...

Kein Kommentar also, warum die Verwaltung drei Anträge geschrieben
hat, bei denen schon vorher klar gewesen sein dürfte, dass sie nicht
genehmigt werden.

Georg Classen: Wenn Kommune Begründung sucht, findet sie sie

So Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. Ein Blick in die
insgesamt vier Anträge der Stadt lässt zweifeln, dass die
Stadtverwaltung den Auftrag des Stadtrates mit dem nötigen Engagement
umsetzte. Elke Zimmermann vom Ausländerbeirat der Stadt Dresden:

Elke: Schuld nicht nur beim Land, Die Begründungen in den Anträgen
waren mangelhaft

Drei Anträge später:

Elke: Öffentlichen Druck, Kogge bemüßigt...

Reinhard Boos, Referatsleiter im Sächsischen Innenministerium, auf die
Frage, ob die Genehmigung früher erteilt worden wäre, wenn die
entsprechenden Umstände bereits im ersten Antrag beschrieben worden
wären:

Boos: selbstverständlich, das waren ja die Argumente, die es am Ende
auch getragen haben.

Auf die Genehmigung erfolgt jetzt noch die öffentliche Ausschreibung:

Elke: Ausschreibung... œ Jahr

Kogge: Hürden in der Geschwindigkeit nehmen

Wie lange das noch dauern wird, erfahren wohl die zuletzt, die es
eigentlich betrifft:

Ali: gefragt, sagen nein, obwohl in der Zeitung

Bargeld sofort!

Lässt sich die Stadtverwaltung schon im Hinblick auf die Einführung
des Chipkartensystems viel Zeit, so unternimmt sie in Bezug auf
Bargeld erst gar keine Schritte.

Elke: Ergänzungsantrag BG vergessen

Vor einigen Wochen gründete sich in Dresden die Kampagne .und wer
kontrolliert ihren Einkauf? Kampagne gegen die Ausgrenzung von
AsylbewerberInnen. Ihr erklärtes Ziel ist die Auszahlung von Bargeld
an Asylbewerber.

Carsten: kleines Ziel gesetzt

Carsten: Kern sind Internationale Gärten, dann sind andere
dazugekommen

So Carsten Enders vom Verein internationale Gärten Dresden.

In diesen Tagen tritt die Kampagne mit einer Podiumsdiskussion und
einer Plakataktion in die Öffentlichkeit. Weitere öffentliche
Aktionen, aber auch Lobbyarbeit bei Stadt und Land sind geplant. Die
Mitglieder der Kampagne erhoffen sich von ihren Aktionen eine
sachsenweite Ausstrahlung.

Neben den politischen Aktivitäten gibt es auch

Carsten: ...eine praktisch solidarische Komponente ---Patenschaften

Elke Zimmermann, Mitglied des Ausländerbeirates begrüßt die neue
Initiative:

Elke: Druck von außen ist gut und wichtig

Ob die Stadtverwaltung sich durch derartige Aktionen endlich dazu
bewegen lässt, ihren Entscheidungsspielraum auch zugunsten von Asyl
Suchenden auszulegen?

Sozialbürgermeister Kogge meint, dass die Stadt gar nicht die richtige
Adresse für weiter gehende Forderungen sei und die Stadt bereits alle
ihre Spielräume genutzt hat.

O-ton Kogge...

O-Ton Classen Kommunen haben auf Druck reagiertGeorg Classen vom
Flüchlingsrat Berlin zeigt, in welcher Weise Kommunen bundesweit ihren
Spielraum nutzen.

Zum Beispiel Erfurt: Zwar werden auch in Thüringen in den meisten
Kommunen Gutscheine oder Sachleistungen ausgegeben. In Erfurt
ermöglicht die Stadt jedoch einem großen Teil der Asylbewerber, in
normalen Wohnungen zu leben statt in in Heimen. Und: Außerhalb der
Gemeinschaftsunterkünfte gilt das Sachleistungsprinzip laut Gesetz gar
nicht: Also bekommen sie Bargeld.

Asylbewerber sind in Deutschland einer Vielzahl von Einschränkungen
und Diskriminierungen ausgesetzt. Dass sie nicht frei entscheiden
können, was sie essen möchten, ist nur ein Teil davon. Es wird nicht
zuletzt vom öffentlichen Druck abhängen, ob sich hieran etwas ändert.

Eine Veränderung in Dresden könnte Signalwirkung haben und
Verbesserungen auch in anderen Teilen Sachsens nach sich ziehen, in
denen die Situation zum Teil noch schlimmer ist etwa in Heimen in der
sächsischen Schweiz, in denen Flüchtlinge durch Kantinenessen
verpflegt werden.

Das war die Sendung: Was lange währt wird auch nicht gut. Von Silke
Pohl und Carsten Ungewitter. Auf ColoRadio Dresden.

Und hier noch die Internetseite der in der Sendung vorgestellten
Kampagne Und wer kontrolliert ihren Einkauf? Kampagne gegen die
Ausgrenzung von AsylbewerberInnen:

http://www.gegen-ausgrenzung.de

Ali: mein Wunsch, dass jemand kommt und erklärt!