Terrorverdacht ist Makulatur

ID 19921
 
Welchen Einfluss hatte der Paragraph 129a auf die Beschuldigten im Verfahren gegen die "Militante Gruppe"? Reaktionen dazu von Ulrich von Klingräff, Anwalt des Beschuldigten Florian L. und Volker Eick vom Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens.
Audio
06:46 min, 6340 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 29.11.2007 / 19:35

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Stefan Tenner
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 29.11.2007
keine Linzenz
Skript
Fast vier Monate standen sie unter Terrorverdacht: die Beschuldigten im Verfahren gegen die sogenannte "Militante Gruppe". Das Ganze ist mittlerweile jedoch endgültig Makulatur. Denn schon am Mittwoch hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof gegen die Praxis der Bundesanwaltschaft entschieden. Die Anwendung des Paragraphen 129a wurde inzwischen aufgehoben und am Donnerstag auch die Haftbefehle ausgesetzt. Wie die Haftbedingungen für die Beschuldigten aussahen und welche Rolle der Paragraph 129 künftig dennoch spielen wird, dazu jetzt mehr von den Anwälten und der Soligruppe für die Beschuldigten.

Kommentare
30.11.2007 / 14:21 Isabel Dean und Michi v. Varnbüler,
gesendet im Zip-Fm vom Freitag den 30.11.2007
Danke