Erste Gerichtsurteile gegen UngdomshusaktivistInnen

ID 25665
 
AnhörenDownload
Gegen 15 dänische AktivistInnen, die bei der Räumung am 1. März 2007 im Ungdomshus in Kopenhagen angetroffen wurden, sind am 22. Dezember 2008 Haftstrafe verhängt worden.
Audio
02:59 min, 4192 kB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 04.01.2009 / 00:32

Dateizugriffe: 830

Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kultur, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: contra.funk
Kontakt: contra.funk(at)bermudafunk.org
Radio: bermuda, Mannheim im www
Produktionsdatum: 04.01.2009
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Wie Ihr Euch sicher noch erinnern koennt, ist das ehemalige Ungdomshus in Kopenhagen im Maerz 2007 geraeumt und abgerissen worden. Es folgten massive Proteste und als diese auch nach eineinhalb Jahren nicht ein bisschen abflachten, endlich ein neues Haus, das offizielle im Oktober 2008 wiedereroeffnet wurde.
Im Haus fand die Polizei bei der Raeumung am 1. Maerz 2007 32 Besetzerinnen vor, die doch partout ihre Ideen von einem selbstbestimmten Leben nicht einem Raeumungstitel hingeben wollten. Sie hatten sich vor der bevorstehenden Raeumung in dem Haus verbarrikadiert. Nun verurteilte am 22. Dezember 2008 ein Gericht in Kopenhagen die 15 BesetzerInnen, welche aus Daenemark kommen, in erster Instanz. Und diese Urteile einhalten saftige Gefaengnisstrafen:
11 Aktivistinnen erhielten 15 Monate, drei 12 Monate und eine Aktivistin (zum Zeitpunkt der Raeumung noch nicht volljaehrig) 9 Monate. Es handelt sich ausdruecklich nicht um Bewaehrungs- sondern um Gefaengnisstrafen. Mit ihrem Urteil folgten die RichterInnen fast vollständig den Forderungen der Staatsanwaltschaft, welche Gefängnisstrafen zwischen einem und eineinhalb Jahren ohne Bewaehrung gefordert hatte.
Zur Urteilsbegruendung hiess es, die Aktivistinnen haetten sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht und darueber hinaus einen Angriff auf Vollstreckungsbeamte geplant, wie angebliche „Waffenfunde“ gezeigt haetten. So wurden also im Haus herumliegende Steine als Waffen gewertet, Helme und Gasmasken ebenso. Absurder Kram.

Hausfriedensbruch. Angeblicher Waffenbesitz. Und dann in passivem, nicht gewalttaetigem Widerstand aus dem Haus getragen werden, welches die Stadt zuvor einer rechtsextremen Sekte verkaut hatte um es zwei Tage nach der Raeumung dem Erdboden gleichzumachen. Traeume und Ansaetze eines selbstbestimmten Lebens kaputtzumachen reicht wohl nicht. Nein, eine Beweisaufnahme, die Gewalttaetigkeit unterstellt aber nicht nachweist, reicht aus, um das Leben der jungen Betroffenen hinter Gitter zu bringen.

Das Urteil ist rechtsgueltig. Und es gibt in Daenemark nur eine Berufungsinstanz, die aber nur auf rechtliche Fehler innerhalb des Verfahrens prueft, grundsaetzliche Dinge wie eine weitere oder gar neue Beweisaufnahme aber nicht mit einschließt. Die AktivistInnen und ihre AnwältInnen müssen sich nun bis zum 6. Januar entscheiden, ob sie gegen das Urteil vor dem dänischen Landsgericht Einspruch einlegen wollen.

Die Verfahren gegen die 17 nicht-daenischen Aktivistinnen, die im Haus festgenommen wurden, sind noch nicht abgeschlossen.