Pfändungsschutzkonto „P-Konto“

ID 35028
 
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Seit 1. Juli hat jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Damit ist es jeden Monat automatisch bis zum Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt. Bei Unterhaltspflichten (Ehegatten, Kinder) erhöht sich der Betrag auf bis zu 2182,15 Euro (fünf und mehr Personen).

Zusätzlich pfändungsfrei sind einmalige Sozialleistungen (etwa Kosten für Klassenfahrt) oder das Kindergeld, das auf das gepfändete P-Konto fließt. Wird das pfändungsgeschützte Guthaben in einem Monat nicht aufgebraucht, wird der Guthabenrest auf den Folgemonat übertragen und steht dann zusätzlich zur Verfügung. Jede Person darf immer nur ein P-Konto führen. Die Schufa wird darüber informiert.

Anders als bisher muss der Kontoinhaber die erhöhten Freibeträge nicht mehr beim Amtsgericht einfordern, als Nachweis bei der Bank reichen auch geeignete Unterlagen, wie die Lohnabrechnung oder Bescheinigungen vom Arbeitgeber. Erst im Zweifelsfall wird das Vollstreckungsgericht angerufen.
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04:37 min, 11 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.08.2010 / 12:04

Dateizugriffe: 667

Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Arbeitswelt, Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Arbeits & ErwerbslosenRadio Bernadette
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 10.07.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
12.07.2010 / 07:51 hikE, Radio Unerhört Marburg (RUM)
in Frühschicht 12-7-2010
gesendet. Danke!
 
13.07.2010 / 00:08 Walter Kuhl, Dissent Medienwerkstatt
Gesendet
am 12. Juli 2010 bei Radio Darmstadt. Danke.
 
23.07.2010 / 18:48 FRC, Freie RadioCooperative Husum, Westküste
gesendet am 23.07.10 im Info-Magazin zwischen 18 und 19 Uhr
Danke!