Militärische Aufrüstung und soziale Abrüstung in der EU [6]

ID 8270
 
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Am 1. September referierte im Darmstädter Gewerkschaftshaus Dr. Johannes Becker vom Zentrum für Konfliktforschung an der Philipps-Universität Marburg zum Thema »Militärische Aufrüstung und soziale Abrüstung in der EU«. Der Vortrag ist in neun Thesen gegliedert. Wir stellen Johannes Beckers Ausführungen in neun Einzeltakes ins Netz.
Natürlich könnt ihr alles auch fertig zusammenmontiert mit ein bisschen Musik dazwischen als CD bekommen; einfach mail an kontakt@alltagundgeschichte.de
Audio
02:28 min, 1156 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 29.11.2004 / 00:00

Dateizugriffe: 544

Klassifizierung

Beitragsart: Anderes
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Alltag und Geschichte: Norbert Büchner und Katharina Mann
Radio: RadaR, Darmstadt im www
Produktionsdatum: 20.09.2004
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
These 6:
Der Verfassungsentwurf der EU schreibt eine ungeschminkte Militarisierung.
Hierin droht der EU der 25 nun neben einer Verpflichtung zur Aufrüstung (Art. I-40, 3) auch die Umgehung des einzigen demokratisch legitimierten Organs der EU, des Europa-Parlaments, bei der Entscheidung über Krieg oder Frieden. Entscheidungen über Militäreinsätze sollen dem Ministerrat (d.h. dem Rat der Außenminister) übertragen werden, der dann Mitgliedsstaaten mit der Kriegführung beauftragt (Art. I-40, 4, 5). Das Europäische Parlament wird lediglich regelmäßig „auf dem Laufenden“ gehalten (Art. I-40, 8) und kann „Anfragen“ stellen (Art. III, 205, 2). Nicht einmal eine Kontrolle der Außenpolitik des Ministerrates durch den Europäischen Gerichtshof soll die EU-Verfassung ermöglichen (Art. III-282).