Überwachung, um nach Gründen für eine Überwachung zu suchen - 38 lange Jahre
ID 108501
Nach Verfahren, die anderthalb Jahrzehnte gingen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Überwachung des Anwaltes, Autors und Bürgerrechtsaktivisten Rolf Gössner zu keinem Zeitpumkt rechtmäßig war. Radio Dreyeckland sprach mit dem Anwalt und Landesvorsitzenden der Humanistischen Union Baden-Württembergs Udo Kauß. Udo Kauß blickt auf die nun zugängliche schriftliche Urteilsbegründung mit einem sehr lachenden und einem etwas weinenden Auge, denn im Prinzip hat es das Gericht dem Verfassungsschutz nicht untersagt, auch Menschen zu überwachen, die "bei objektiver Betrachtung, ohne dies zu erkennen, einen Beitrag zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen eines Personenzusammenschlusses leisten". Was eine "objektive Betrachtung" ist, entscheidet das Amt selbst.
Am Ende des Interviews warnt Udo Kauß davor, dem Verfassungsschutz etwas gutes abzugewinnen, nur weil er jetzt auch die AfD, bzw. Teile davon beobachtet.
Am Ende des Interviews warnt Udo Kauß davor, dem Verfassungsschutz etwas gutes abzugewinnen, nur weil er jetzt auch die AfD, bzw. Teile davon beobachtet.
Audio
14:38 min, 13 MB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 20.04.2021 / 17:38
14:38 min, 13 MB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 20.04.2021 / 17:38
Dateizugriffe: 77
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht