Ausnahmezustand in Serbien
ID 3804
Seit dem Attentat auf den Ministerpräsident Djindjic am 12. Maerz 2003 gilt in Serbien der Ausnahmezustand. Mit der Kriminalität soll aufgeräumt, die Mafia beseitigt, der Rechtsstaat durchgesetzt werden. Dafür werden auch die Grundrechte eingeschränkt, Oppositionelle inhaftiert, die Medien eingeschraenkt, Demonstrationen und Streiks verboten. Im Interview dazu Antonella Riha, Infochefin von Radio B92, Ljubo Trifunovic vom Anarchisten Syndikat Belgrad und Cathrin Schütz, Politikstudentin und Freie Mitarbeiterin für die Junge Welt. Zwischen den Interviews, gibt es Musik aus Belgrad.
Ablauf:
1. Einleitung - O-Ton-Collage
2. Zusammenfassung der Ereignisse und die Auflagen des Ausnahmezustandes (7:30)
3. Interview B92 (13")
4. Interview Anarchisten Syndikat (11")
5. Interview Junge Welt (11")
Ablauf:
1. Einleitung - O-Ton-Collage
2. Zusammenfassung der Ereignisse und die Auflagen des Ausnahmezustandes (7:30)
3. Interview B92 (13")
4. Interview Anarchisten Syndikat (11")
5. Interview Junge Welt (11")
Audio
57:36 min, 26 MB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Stereo (22050 kHz)
Upload vom 18.04.2003 / 00:00
57:36 min, 26 MB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Stereo (22050 kHz)
Upload vom 18.04.2003 / 00:00
Dateizugriffe: 519
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Arbeitswelt, Politik/Info
Serie: interaudio.org
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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24.04.2003 / 16:54 | Stefan, Radio Corax, Halle |
Ausnahmezustand aufgehoben
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Aktueller Nachtrag: Nach 42 Tagen ist am 23. April 2003 der Ausnahmezustand in Serbien wieder aufgehoben worden. Insgesamt wurden 10.000 Leute festgenommen, 4.500 befinden sich weiterhin in Haft, gegen 3.200 wurde Strafanzeige erstattet. Die Regierung spricht von einer erfolgreichen Aktion. Die Grundrechte sind jedoch während des Ausnahmezustandes verschärft worden. Verdächtige können, nach einer Entscheidung des serbischen Parlaments künftig doppelt so lange, also bis zu 60 Tagen in Haft bleiben. Sie haben dort kein Recht auf einen Anwalt. | |