6 Tägige Freiheitsentziehung beim G8 Gipfel verstieß gegen EU Menschenrechtskonvention
ID 44800
Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit einem am 1. Dezember veröffentlichten Urteil die Freiheitsentziehung zweier Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die beiden zu unrecht für die Dauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Präventiv-Gewahrsam gehalten wurden, nachdem bei einer Fahrzeugüberprüfung Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ bei ihnen gefunden worden waren.
Wir sprachen mit Rechtsanwältin Anna Luszak über das Urteil und seine Bedetung für die zukünftige Praxis der Ingewahrsamnahmen.
Wir sprachen mit Rechtsanwältin Anna Luszak über das Urteil und seine Bedetung für die zukünftige Praxis der Ingewahrsamnahmen.
Audio
07:45 min, 7270 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.12.2011 / 13:14
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Dateizugriffe: 521
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Serie: Focus Europa Einzelbeitrag
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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19.12.2011 / 15:05 | Tobias, Radio Z, Nürnberg |
gesendet
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am 3.12. im Stoffwechsel. Danke! | |