Mehr Bürokratie. Aber sonst die richtige Richtung. Mietshäuser Syndikat erleichtert über Ausnahmen im Kleinanlegerschutzgesetz

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Am Donnerstag den 12. November hat das Bundeskabinett, das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Es ist eine Reaktion auf die Pleite der Windkraftfirma Prokon. Doch was erst einmal nach Schutz der "Kleinen" aussieht, könnte eher das Gegenteil bewirken. Das Mietshäusersyndikat z.B. sah sich massiv bedroht. Die Anwerbung von Beträgen zur Finanzierung der Hauprojekte schien in Gefahr. Nun, nach einiger Lobbyarbeit, gibt es zumindest einige Ausnahmen, von denen auch das Syndikat profitiert. Es bleibt aber viel zu tun. Wir sprachen mit Stefan Rost aus der Arbeitsgruppe "Wir sind nicht Prokon" im Mietshäusersyndikat über den Beschluss des Bundeskabinetts.
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09:08 min, 8564 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 14.11.2014 / 15:49

Dateizugriffe: 53

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 14.11.2014
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
16.11.2014 / 08:36 Timo, Querfunk, Karlsruhe
wird gesendet
18.11.14