Änderung der sächsischen Mediengesetze - ein Grund zum Feiern
ID 70262
Die sächsischen Freien Radios haben allen Grund zum Feiern. Künftig können Mittel des Rundfunkbeitrags auch an die drei Freien Radios in Sachsen gehen. Das ist der Kern einer Mediengesetzänderung, die der sächsische Landtag gestern beschlossen hat. Gemeint sind damit die Sende- und Leitungskosten, die per Gesetz von der Landesmedienanstalt übernommen werden können. Nun ist die Medienanstalt am Zug dem auch nachzukommen. Die Freien Radios in Sachsen haben im jahrelangen Streit um Fördergeld durch die Landesmedienanstalt einen Meilenstein erreicht. Wie es zur Gesetzesänderung und damit Förderung kam, darüber haben wir uns mit Jörg Braune von Raido T aus Chemnitz unterhalten.
Audio
07:13 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.04.2015 / 18:27
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Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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01.05.2015 / 00:54 | Jörg B., Radio T |
War tatsächlich auch bei Radio T zu hören.
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Vielen Dank! | |
01.05.2015 / 19:49 | AL, coloRadio, Dresden |
wurde
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heute im Magazin gesendet. Danke. | |