Änderung der sächsischen Mediengesetze - ein Grund zum Feiern

ID 70262
 
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Die sächsischen Freien Radios haben allen Grund zum Feiern. Künftig können Mittel des Rundfunkbeitrags auch an die drei Freien Radios in Sachsen gehen. Das ist der Kern einer Mediengesetzänderung, die der sächsische Landtag gestern beschlossen hat. Gemeint sind damit die Sende- und Leitungskosten, die per Gesetz von der Landesmedienanstalt übernommen werden können. Nun ist die Medienanstalt am Zug dem auch nachzukommen. Die Freien Radios in Sachsen haben im jahrelangen Streit um Fördergeld durch die Landesmedienanstalt einen Meilenstein erreicht. Wie es zur Gesetzesänderung und damit Förderung kam, darüber haben wir uns mit Jörg Braune von Raido T aus Chemnitz unterhalten.
Audio
07:13 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.04.2015 / 18:27

Dateizugriffe: 909

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 30.04.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
01.05.2015 / 00:54 Jörg B., Radio T
War tatsächlich auch bei Radio T zu hören.
Vielen Dank!
 
01.05.2015 / 19:49 AL, coloRadio, Dresden
wurde
heute im Magazin gesendet. Danke.