Mehr Geld fürs Wohnen für Hartz-IV-EmpfängerInnen im Umland vieler Städte

ID 71186
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Das Bundessozialgericht hat am Dienstag, den 16. Juni, entschieden, dass das Jobcenter des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald um 150,70 € höhere Unterkunftskosten an eine Familie im Bezug von Hartz-IV-Leistungen zahlen muss. Die Wohnkosten überschritten also das, was bisher als „angemessene“ Kosten der Unterkunft angesehen wurden. Der Landkreis verfügt bisher, wie viele andere, über kein schlüssiges Konzept zur Angemessenheitsgrenze.Wir sprachen mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Er erklärt, dass das Urteil nicht nur Bedeutung für das komplette Freiburger Umland, sondern auch für das Umland anderer Städte wie Hamburg oder Lübeck hat.

Wir fragten zunächst nach dem Fall, der zum Urteil geführt hat. Was hat das Bundessozialgericht genau entschieden?
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11:55 min, 11 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.06.2015 / 15:11

Dateizugriffe: 31

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 19.06.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
19.06.2015 / 16:30 Kurt, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
Gesendet im FRSonar
Vielen Dank !