2 Sekunden Kraftwerk-Sample landen vor dem Bundesverfassungsgericht

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2 Sekunden aus dem Kraftwerksong "Metall auf Metall" beschäftigen derzeit die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sie sollen darüber befinden, ob diese zwei Sekunden gesampelt werden dürfen, oder ob das gegen das Urheber- und Leistungsschutzrecht verstößt. Gesampelt hat sie der Produzent Moses Pelham in dem Song "Nur mir" von Sabrina Setlur. Samples sind im HipHop keine Seltenheit, sondern gehören vielmehr zur Kultur des Musikgenre. Doch dieses Sample ist seit Jahren Grund für einen Rechtsstreit zwischen dem Kraftwerkgründer Ralf Hütter und dem Produzenten Pelham. Der Bundesgerichtshof hat Pelham bereits für schuldig befunden, das Sample geklaut zu haben. Doch der Produzent sah sich damit in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt und legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte ein wichtiger Anstoß für ein zeitgemäßeres Urheberrecht sein. Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft war bei der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht dabei und hat uns den Fall genauer erklärt.
Audio
10:36 min, 24 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.12.2015 / 12:39

Dateizugriffe: 557

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Musik, Kultur
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 02.12.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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