Eritrea: Militärdienst muss als Fluchtgrund gelten

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Immer wieder hört man, die eritreischen Flüchtlinge seien keine sogenannt "richtigen Flüchtlinge", sondern nur Wirtschaftsflüchtlinge.
Und - 2012 wollte das Schweizer Parlament weniger Flüchtlinge aus Eritrea und entschied deshalb, dass Militärverweigerung allein kein mehr Asylgrund ist.

Doch für viele Eritreer ist die Wehrpflicht ein Grund, die Heimat zu verlassen.
Das hält die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem neusten Bericht fest.
Offiziell dauere die Wehrpflicht in Eritrea 18 Monate, in der Realität aber oft Jahrzehnte.
Hinzu kommt das der Nationaldienst, wie er in Eritrea heisst, nicht zu vergleichen ist mit dem schweizerischen Militäardienst.
Alexandra Karle von Amnesty International Schweiz erklärt.
Audio
03:31 min, 8252 kB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 03.12.2015 / 14:36

Dateizugriffe: 669

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Karin Bachmann
Radio: RaBe, Bern im www
Produktionsdatum: 03.12.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
05.12.2015 / 22:16 AL, coloRadio, Dresden
wird
morgen in "Bewegungsfreiheit" gespielt.
 
07.12.2015 / 18:32 Stoffwechsel, Radio Z, Nürnberg
Danke!
Im Stoffwechsel-Magazin auf Radio Z gesendet. Danke!