Der Ausnahmezustand ist tot! Lang lebe der Ausnahmezustand! Neues Anti-Terror-Gesetz in Frankreich verfestigt die meisten Maßnahmen

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Im November ist es endlich soweit: Nach ziemlich genau zwei Jahren soll Frankreich aus dem Ausnahmezustand aussteigen. Die Regierung von Präsident Hollande und Premier Valls hatte den Ausnahmezustand unmittelbar nach den Anschlägen von November 2015 in Paris verhängt. Seitdem hatten ihn Regierung und Parlament regelmässig um mal zwei, mal sechs Monate verlängert.

Der Ausnahmezustand gab Regierung und Verwaltung grössere Vollmachten, um ohne Kontrolle von Richterinnen und sogar ohne harten Verdacht Einzelpersonen in ihren Grundfreiheiten einzuschränken, sofern sie sie als potentielle Bedrohung für die öffentliche Ordnung betrachteten.

Mit dem Ausstieg aus dem Ausnahmezustand löst Präsident Emmanuel Macron ein Wahlversprechen ein. Doch seine Regierung erbringt die Meisterleistung, mithilfe eines neuen Antiterrorgesetzes gleichzeitig aus dem Ausnahmezustand auszusteigen und ihn zu verfestigen. Sprich: Formell soll der Ausnahmezustand nicht mehr gelten, praktisch aber fliessen viele seiner Massnahmen in das neue Gesetz ein.

Das Antiterrorgesetz wurde über den Sommer diskutiert und wurde gerade am heutigen Mittwoch endgültig verabschiedet. Die Nationalversammlung hat den Entwurf vergangene Woche verabschiedet, der Senat hat es eben verabschiedet, wie französische Medien es vor wenigen Minuten meldeten. 244 Senatorinnen stimmten dafür, 22 dagegen, darunter wohl vor allem Kommunistinnen, während sich die Sozialisten enthielten. Nun fehlt diesem Gesetz formell nur noch die Unterschrift des Präsidenten.

Über das Ganze wurde vergleichsweise wenig diskutiert, selbst in französischen Medien, die stattdessen ausführlicher über weitere aktuelle Reformvorhaben Macrons wie die Arbeitsrechtsreformen berichteten. Vor allem aber liest man wenig Empörung über dieses Gesetz in den grossen französischen Medien. Wie bei den ständigen Verlängerungen des Ausnahmezustands sorgt auch dieses Gesetz für eine relativ schlichte Kenntnisnahme in den Medien.

Dabei gibt es deutliche Kritik an diesem Gesetz, und zwar aus der Perspektive der Verteidigung von individuellen Grundfreiheiten. Darüber hat Matthieu vergangene Woche mit Dominique Curis gesprochen. Sie ist bei der französischen Amnesty-Sektion mit der Verteidigung öffentlicher Freiheiten beauftragt. Sie erklärt zunächst die generelle Kritik der Menschenrechtsorganisation an das neue Anti-Terror-Gesetz. Die Präfekte, die sie erwähnt, sind hohe Beamtinnen, die den Staat und insbesondere das Innenministerium in den Regionen und Départements vertreten:
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(Anmerkung: Der Beitrag wurde vor dem Votum im Senat gesendet. Deswegen werden in Bezug auf das neue Gesetz die Wörter "geplant", "Entwurf" sowie Verben im Futur und Konjunktiv II benutzt.)
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07:20 min, 6887 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.10.2017 / 17:35

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Serie: Focus Europa Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: Matthieu
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 18.10.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Manuskript des Beitrags:

"Es ist eine allgemeine Schwächung der Justiz. Das heisst, dass die Präfekte mit diesem Gesetz übermässige Vollmachten erhalten, um Menschen kontrollieren zu lassen, die überhaupt keines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt werden. Mit diesem Gesetz können Präfekte die Bewegungen einer Person kontrollieren. Sie können ihr verbieten, das Gebiet der Gemeinde oder des Departements zu verlassen, in denen sie wohnt. Sie können sie zwingen, sich jeden Tag beim Polizeirevier zu melden. Sie können Durchsuchungen und Beschlagnahmungen anordnen."

Diese Einschränkungen der Freiheit von gezielten Personen werden mit der Terrorismusbekämpfung und mit der öffentlichen Ordnung begründet. Wie viele Massnahmen im neuen Anti-Terror-Gesetz sind diese Massnahmen nicht neu, sondern sollen direkt vom zeitlich befristeten Ausnahmezustand in das gewöhnliche Recht einfliessen. Solange der Ausnahmezustand gilt, dürfen die Präfekte sogar diese Massnahmen ergreifen, ohne dass ein entsprechender Beschluss der Justiz vorliegt, was eigentlich gegen den Rechtsstaatsprinzip verstösst.

Wenn Regierung und Verwaltung ohne richterlichen Beschluss Individuen in ihren Grundfreiheiten einschränken, ist es für die Betroffenen schwierig, sich vor Gericht dagegen zu wehren. Das erklärt Dominique Curis von Amnesty International.

"Für diese Personen kehrt man gewissermassen die Beweislast um. Wenn sie entscheiden, sich dagegen zu wehren, müssen sie versuchen, nachträglich ihre Unschuld zu beweisen."

Unter dem Ausnahmezustand brauchen Regierung, Verwaltung und Polizei wie gesagt keinen Beschluss der Justiz, um Hausdurchsuchungen anzuordnen. Mit dem neuen Antiterror-Gesetz müsste eine Richterin diese Hausdurchsuchungen billigen. Auf die Frage, ob es in diesem Punkt eine Rückkehr zur Normalität darstellt, wo die Justiz die Massnahmen der Verwaltung kontrolliert, erklärte Dominique Curis.

"Der Richter interveniert auf der Grundlage eines so vagen Textes, dass es schwer sein wird, eine echte Kontrolle auszuüben. Denn dieser Text erlaubt es, Hausdurchsuchungen gegen Personen zu organisieren, deren Verhalten eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Nach zwei Jahren Ausnahmezustand wissen wir, dass diese Formulierung viel zu weite Auslegungen zulässt."

Die Hausdurchsuchungen sind die einzigen Massnahmen, für die im neuen Antiterrorgesetz eine richterliche Kontrolle notwendig ist. Alle anderen Massnahme, also etwa Einschränkung der Bewegungsfreiheit von bestimmten Menschen durch Meldeauflagen oder Verbote, eine Gemeinde oder ein Département zu verlassen, dürfen Präfekte nach wie vor auf blossem Verdacht und ohne richterliche Genehmigung verfügen. Betroffene können nur im Nachhinein dagegen klagen.

Warum es für Betroffene besonders schwierig ist, sich vor Gericht gegen diese Massnahmen der Verwaltung durchzusetzen, erklärt Dominique Curis von Amnesty International:

"Menschen wurden unter Hausarrest gestellt oder durchsucht auf der Grundlage von Behauptungen der Geheimdienste, die zu oft unvollständig sind, die Informationen mit Nachdruck vorbringen beziehungsweise was als Information dargestellt wird. Es ist sehr schwer, sich dagegen zu verteidigen.

Diese Dokumente sind weder datiert noch unterschrieben. Sie behaupten, dass diese Person mit jener Person in Verbindung steht oder bei jener Demonstration anwesend war, und dass man daher ihre Bewegungen kontrollieren oder ihre Wohnung durchsuchen sollte.

Es ist sehr oft unzureichend, was vernünftige Verdachtsmomente angeht. Und es macht eine faire Verteidigung und ein kontradiktorisches Verfahren unmöglich oder erschwert beides äusserst.

Schliesslich sind es Menschen, gegen die es keinerlei Anklage gibt. Sie werden weder wegen irgendeines Verbrechens, Vergehens noch wegen dessen Vorbereitung angeklagt. Aber man fordert sie dazu auf, sich gegen Anklagen zu verteidigen, die sich nicht als solche zu erkennen geben."

Ob mit oder ohne richterliche Kontrolle der polizeilichen Massnahmen, dürfte es mit dem neuen Gesetzestext für Betroffene schwierig sein, gegen die Entscheidungen erfolgreich zu klagen. Denn, so Dominique Curis:

"Die Gründe, die diese Massnahmen begründen könnten, sind sehr vage formuliert. Nach zwei Jahren Ausnahmezustand stellen wir fest, dass es zu oft Menschen traf, die nichts mit terroristischen Handlungen zu tun hatten. Es traf sie aufgrund ihres politischen oder sozialen Engagements, aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Religion.

Diese Art Gesetze, die sehr vage geschrieben ist, die die Gegenmächte und die Kontrolle der Exekutive durch die Judikative aushebelt, führt zu sehr schweren Auswüchsen, die sehr schwere Folgen für das Leben bestimmter Menschen haben."

Laut dem geplanten Antiterrorgesetz darf das Parlament kontrollieren, wie Regierung und Verwaltung die polizeilichen Massnahmen umsetzen. Also theoretisch ein andere Gegenmacht, die einen Missbrauch durch die Exekutive verhindern soll. Doch auch von dieser Kontrollmöglichkeit zeigt sich Dominique Curis recht ernüchtert:

"Leider haben wir in zwei Jahren Ausnahmezustand gesehen, dass es zwar einen gewissen Grad an Rechenschaft gegenüber den Parlamentarierinnen gab. Aber die Schlussfolgerungen dieser parlamentarischen Ausschüsse wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Das heisst: Wenn der Ausschuss, der die Umsetzung des Ausnahmezustands beaufsichtigt, ernsthafte Zweifel über die Notwendigkeit dieser Massnahmen äusserte, blieb es absolut wirkungslos. Seit mehreren Monaten arbeiten diese Ausschüsse gar nicht mehr. Man kann befürchten, dass es eine Art Alibi-Massnahme sei. Diese Massnahme muss beibehalten werden, aber es ist bei weitem unzureichend. Und es ist nicht die Kontrolle, die man erwarten sollte. Diese Kontrolle muss unabhängig und gerichtlich sein."

Überhaupt sieht Amnesty International keine Notwendigkeit für dieses neue Antiterrorgesetz.

"Es gibt bereits ein ganzes Arsenal an Massnahmen im französischen Strafrecht, um die Bewegungen von Personen zu kontrollieren und bei Bedarf aufdringliche Ermittlungen einzuleiten. Aber mit bestimmten Garantien für das Rechtssubjekt. Doch diese Garantien bröckeln heute gefährlich ab."

Abgesehen von den Massnahmen, die vom Ausnahmezustand direkt oder etwas rechtsstaatlichtauglicher formuliert im gewöhnlichen Recht verfestigt werden, führt das Antiterrorgesetz auch neue Massnahmen ein. Dazu zählen laut Dominique Curis auch Massnahmen für die Grenzregionen, die zwar mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet werden, die aber im Kern eher zur Migrationsbekämpfung eingesetzt werden dürften.

"In zehn Kilometer breiten Zonen an den Grenzen – sowie um Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen, in denen internationale Verkehrsmittel ankommen, – können künftig Personalienfeststellungen stattfinden und Bewegungen eingeschränkt werden. Die Polizei darf Menschen ohne jeden Verdacht auf einen Verstoss festhalten, nicht nur sechs Stunden lang wie bisher, sondern bis zu zwölf Stunden lang.

Wir stellen uns also Fragen: Warum die Grenzzonen? Und auf welcher Grundlage werden diese Massnahmen ergriffen? Auf welcher Grundlage werden Polizeikräfte oder Gendarmen die Identität dieser oder jener Person kontrollieren? Wir befürchten, dass es auf sehr schwachen Grundlagen geschieht. Viele befürchten Kontrollen aufgrund der Hautfarbe, und dass es diesen Auswuchs legal macht."

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19.10.2017 / 12:31 tagesaktuelle Redaktion, Radio Corax, Halle
Radio Corax
Wird gesendet im Mittagsmagazin. Danke!