Langzeitüberwachung von Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz rechtswidrig

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Bereits 2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte währende geheimdienstliche Überwachung des Rechtsanwalts, Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil ist aber bis zuletzt nicht rechtkräftig geworden. Nach fast 5 Jahren der Überprüfung der beantragten Berufung, hat das Oberveraltungsgericht NRW entschieden diese zuzulassen. Im Zuge dessen kam es Dienstag den 13. März 2018 nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster. Am Mittwoch den 14. 3. 2018 wurde erneut ein Urteil gesprochen.

Ein Gespräch mit Udo Kauss, der Rolf Gössner in dem Verfahren vertritt, über das Urteil.
Audio
09:21 min, 8775 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 15.03.2018 / 15:33

Dateizugriffe: 90

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Johannes
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 15.03.2018
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
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