Bundesregierung will Sperrklausel bei Europawahl - mal wieder

ID 88527
 
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In ziemlich exakt einem Jahr ist wieder Europawahl. Kein Hahn kräht bisher danach. Doch die Bundesregierung plant ganz nebenbei – ihre Position im europäischen Parlament zu sichern. Wie? Mit einer erneuten Einführung der Sperrklausel, also einer x%-Hürde für den Einzug von Parteien ins Parlament.
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09:58 min, 18 MB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.04.2018 / 16:32

Dateizugriffe: 1480

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Entstehung

AutorInnen: Patrick Rank
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 16.04.2018
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Bei Wahlen in Deutschland kennt man die so genannte 5% Hürde für den Einzug von Parteien in die Parlamente. In manchen deutschen Bezirks- und Stadtparlamenten gilt eine 3%-ige Sperrklausel. 2011 wurde die bis dahin gültige 5% Hürde für die Wahl zum EU-Parlament vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Dann folgte noch ein weiterer Anlauf der Bundesregierung eine solche Sperrfrist zu schaffen, dies wurde ebenfalls einkassiert. Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Sperrfrist vor allem kleine Parteien unrechtmäßig benachteiligt und gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimmen verstoße. Nun will morgen Deutschland wieder in einer EU-Ratssitzung uaf eine verbindliche Einführung einer Sperrklausel für alle europäischen Länder drängen.
Wir sprechen mit Ute Elisabeth Gabelmann, politische Geschäftsführerin der Piraten Partei, über das Thema. Wir hatten gefragt, wie das hin und her in den letzten Jahren bei der Sperrklause für die Europawahl aussah?

Kommentare
17.04.2018 / 08:34 hikE, Radio Unerhört Marburg (RUM)
in der Frühschicht 17.4.2018
gesendet. Danke!