§219a und eine ergebnislose politische Debatte

ID 92092
 
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Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt, da sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Am 12. Oktober dieses Jahres wurde das Urteil bestätigt. Grundlage für die Anzeige, die Kristina Hänel erhielt, ist der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft verbietet. Immer wieder nutzen AbtreibnungsgegnerInnen den Paragraf 219a um Ärzte und Ärztinnen anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Aktuell wird über einen bestimmten Abtreibungsgegner berichtet, der immer wieder ÄrtzInnen anzeigt. Darüber und über die bislang ergebnislose Debatte zum §219a sprachen wir mit Kristina Hänel. Zunächst fragten wir, wer die Akteure sind, die diesen Paragrafen nutzen um Anzeigen zu erstatten.
Audio
10:57 min, 25 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 15.11.2018 / 17:58

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere
Serie: CX - Corax - Feminismus - Gender
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 15.11.2018
CC BY-NC-SA
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