"Klassenjustiz gegen VW Werkvertragsbeschäftigte" - Arbeitsgerichte weisen Klagen auf Festanstellung zurück

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LeiharbeiterInnen müssen eigentlich für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, wie fest im Betrieb Beschäftigte. Und Leiharbeit darf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kein Dauerzustand sein, wenn die LeiharbeiterInnen in die betrieblichen Abläufe der Produktion des Bestriebs, der die ArbeiterInnen leiht, eingebunden sind.

Wie diese Regeln ausgelegt und z.B. durch verdeckte Leiharbeit in Form von Werkverträgen umgangen werden, ist aber eine ganz andere Sache. Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg beklagt nun zudem eine Klassenjustiz gegen Werkvertragsbeschäftigte, z.B. bei VW.

Mehrere norddeutsche Arbeitsgericht wiesen Klagen gegen die deutlich schlechter gestellten Werkvertragsbeschäftigte bei VW auf Festanstellung zurück, obwohl es äußerst zweifelhaft scheint, ob die Beschäftigten, z.B. der VW Group Services, wirklich nicht in die eigentliche VW Produktion eingebunden sind.
Audio
19:26 min, 22 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.09.2019 / 11:06

Dateizugriffe: 36

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.09.2019
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
16.09.2019 / 13:15 Tagesredaktion, free FM, Ulm
wird gesendet
wird gesendet, Danke1
 
23.09.2019 / 13:12 detlef,
gesendet am 28 09 19 bei osmose
danke