keine motorboote durch den leipziger floßgraben

ID 100655
 
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interview mit friederike lägel vom ökolöwen.
anmod.:
der floßgraben ist ein sehr naturnaher abschnitt im auwald und lebensraum vieler teils seltener tiere. obwohl für den motorbootverkehr gesperrt, gibt es lobbyarbeit für ein touristische öffnung.
Audio
05:32 min, 8225 kB, mp3
mp3, 202 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 12.03.2020 / 07:23

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Umwelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: aktuell
Radio: RadioBlau, Leipzig im www
Produktionsdatum: 12.03.2020
CC BY-NC-SA
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
„Der Floßgraben ist kein Disney-Land“
Ökolöwe positioniert sich deutlich gegen Motorboote auf dem Floßgraben
Der Floßgraben liegt im streng geschützten Auwald. Hier hat die Natur das Vorrecht und nicht der Tourismus. „Der
Floßgraben ist kein Disney-Land“, sagt Friederike Lägel, umweltpolitische Sprecherin des Ökolöwen. „Dass sich die
Natur den Floßgraben zurückerobert und den Motorbooten endgültig die Durchfahrt versperrt, ist das Beste, was
den geschützten Arten passieren kann!“
Trotzdem wird die Durchfahrt von Motorbooten nun erneut durch den Betreiber RanaBoot und anderen Akteuren
diskutiert. Friederike Lägel findet das absurd: „Alle Akteure des Wassertourismus müssen endlich anerkennen: Mo-
torisierter Bootsverkehr auf dem Floßgraben ist nicht mit dem Naturschutz vereinbar. Diese Haltung vertreten wir
Ökolöwen schon seit Jahren.“
Für bedrohte Tierarten wie dem streng geschützten Eisvogel ist der Floßgraben ein Rückzugsgebiet, welches aus
gutem Grund europäischen Schutzstatus genießt. Deswegen sind motorbetriebene Boote auf dem Floßgraben seit
2014 generell untersagt. Nun fordert der Betreiber von RanaBoot den Floßgraben wieder schiffbar zu machen. Lägel
lehnt das klar ab: „Der Lebensraum des Eisvogels sowie die Unterwasserwelt sollen zerstört werden, nur damit sich
Schiffsschrauben wieder frei drehen können? Das kommt nicht in Frage - schon gar nicht in einem Schutzgebiet!“
Für Kajaks und Kanus ist der Floßgraben generell befahrbar. Ab dem 1. März bis 30. September gelten hier beson-
dere Regelungen bezüglich der Uhrzeiten. Uferbereiche dürfen nicht befahren oder betreten werden. Wer diesen
Regeln zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.