CASTOR-Transport nach Biblis suspendiert | Plötzlich "keine Eile"

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Der ursprünglich für April / Mai vorgesehene CASTOR-Transport von hochradioaktivem Atom-Müll aus der Plutonium Fabrik ("WAA") ins "Zwischen"-Lager des stillgelegten AKW Biblis wurde bereits Mitte März wegen der Corona-Pandemie von Innenminister Horst Seehofer abgesagt. Ein neuer Termin noch in diesem Jahr stand dennoch zu befürchten. Nun hat das BASE unter dem pseudo-grünen Wolfram König den "Sofortvollzug" der Transport-Genehmigung suspendiert. Doch nach wie vor gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
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Upload vom 26.05.2020 / 12:42

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: restrisiko
Entstehung

AutorInnen: Klaus Schramm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 25.05.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
CASTOR-Transport nach Biblis suspendiert | Plötzlich "keine Eile"

Der ursprünglich für April / Mai vorgesehene CASTOR-Transport von hochradioaktivem Atom-Müll aus der Plutonium Fabrik ("WAA") ins "Zwischen"-Lager des stillgelegten AKW Biblis wurde bereits Mitte März wegen der Corona-Pandemie von Innenminister Horst Seehofer abgesagt. Ein neuer Termin noch in diesem Jahr stand dennoch zu befürchten. Nun hat das BASE unter dem pseudo-grünen Wolfram König den "Sofortvollzug" der Transport-Genehmigung suspendiert. Doch nach wie vor gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Absage Mitte März begründete Innenminister Horst Seehofer mit der Sorge um die Gesundheit von 6000 PolizistInnen, die für die Begleitung des CASTOR-Transports auf der Strecke durch halb Deutschland eingeplant waren. Die Transportgenehmigung, die von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) im Januar 2020 beantragt worden war und vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt wurde, ist nun suspendiert. Dies bedeutet, daß eine neue Transportgenehmigung beantragt werden muß.

Wie das BASE selbst argumentierte, sei "aufgrund der Eilbedürftigkeit" eine sofortige Vollziehbarkeit der Transportgenehmigung nötig gewesen. Die Situation habe sich nun so verändert, "daß die Eilbedürftigkeit als Grund für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung derzeit nicht mehr vorliegt" - so das BASE in einer schriftlichen Stellungnahme (14.05.20).

Hintergrund dürfte sein, das der BUND Hessen am 17. April einen entsprechenden Antrag gegen die CASTOR-Transportgenehmigung beim Verwaltungsgericht Darmstadt einreichte. Dr. Werner Neumann, Atom-Experte des BUND Hessen: "Wir haben berechtigte Zweifel an der Sicherheit der CASTORen während des Transportes und kritisieren, daß eine Reparaturmöglichkeit defekter Behälter im Einlagerungskonzept nicht vorgesehen ist." (Zum Thema "Heiße Zelle" siehe weiter unten.)

Dem BUND liegen zudem Informationen vor, wonach schon bei der Beladung der CASTOR-Behälter erhebliche Probleme auftraten: So wurde beispielsweise ein Primärdeckel - der innere von zwei Deckeln der CASTOR-Behälter - schief aufgesetzt. Dies hatte zur Folge, daß ein 24 Millimeter langer Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Weiter kam es zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall beim Befüllen mit den Glaskokillen. Diese Glaskokillen, in die das hochradioaktive Material eingeschmolzen ist, konnten nicht korrekt in den CASTOR-Behälter eingeführt werden, weil der entsprechende Behälterkorb zur deren Aufnahme verdreht und verzogen war. Der Primärdeckel konnte daher nicht richtig aufgesetzt werden.

Werner Neumann: "Wenn weder die Beladung der Behälter fehlerfrei funktioniert, noch ein nachvollziehbares Reparaturkonzept vorhanden ist, dann stellen wir die Sicherheit dieser CASTOR-Behälter grundsätzlich in Frage. Das heißt für uns, Transport und Einlagerung in ein Zwischenlager ist derzeit ausgeschlossen."

Übrigens: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, das seit 2014 existiert, wurde 2016 in Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) umbenannt. Seit dem 1. Januar 2020 heißt es nun Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). BASE-Präsident ist der pseudo-grüne Wolfram König. Dieser war von 1999 bis 2017 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und zuvor "Umwelt"-Staatssekretär in Sachsen-Anhalt. Als "Umwelt"-Staatssekretär hatte sich Wolfram König 1997 erste Meriten bei der Verschiebung von gefährlichem Chemiemüll von West nach Ost ("Geisterzug von Hettstedt") verdient und sich damit für einen höheren Job beim Greenwash von Atommüll empfohlen. Seit 50 Jahren handelt es sich bei Begriffen wie "Entsorgung" und "Sicherheit" im Zusammenhang mit Atommüll unverändert um orwellsche Sprachkosmetik.

Der CASTOR-Transport von Sellafield nach Biblis steht nun aktuell nicht an, aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Deshalb hier einige wichtige Hintergrund-Informationen zu diesem Thema:

Für die Jahre 2020 bis 2024 hat die Bundesregierung vier CASTOR-Transporte angekündigt, bei denen hochradioaktiver Atommüll von Frankreich und Großbritannien nach Deutschland verschoben werden soll. Es ist geplant, diesen Atommüll in Deutschland in vier hierfür völlig unzureichenden "Zwischen"-Lagern an den AKW Standorten Biblis, Philippsburg, Isar und Brokdorf abzuladen. Nach wie vor gibt es weltweit kein "Endlager" und ein sicherer Standort für hochradioaktiven Atommüll ist nirgendwo in Sicht - auch nicht in Finnland.

In Deutschland sind immer noch sechs Atomkraftwerke in Betrieb und nach wie vor gibt es kein verläßliches Datum für deren Stilllegung. Auch die Brennelementefabrik Lingen und die Urananreicherungs-Anlage Gronau liefern weiterhin den Brennstoff für rund hundert Atom-Reaktoren weltweit - und dies mit unbefristeter Betriebsgenehmigung. </p>
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<img src="versprechen_atom-ausstieg_stand2020.png" alt="Versprechen eines Atom-Ausstiegs, Deutschland, Stand 1.01.2020 - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0" width="528" height="168">

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<img src="versprechen_atom-ausstieg_stand2020_liz.png" alt="Versprechen eines Atom-Ausstiegs, Deutschland, Stand 1.01.2020 - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0" width="585" height="200">
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Doch die Erfahrungen in Schweden (1998), Spanien (2009) und Belgien (2015) sowie im Jahr 2010 in Deutschland haben gezeigt, daß das Versprechen eines Atom-Ausstiegs jederzeit gebrochen werden kann. Eine (turnusmäßig) im Herbst 2021 gewählte neue Bundesregierung kann - nach dem Vorbild des unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2010 beschlossenen "Ausstiegs aus dem Atom-Ausstieg" - das Atomgesetz ändern und eine Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke erlauben.

Die genannten vier Fälle, in denen in Europa Atom-Ausstiegs-Versprechen gebrochen wurden, sind in Deutschland kaum bekannt. So hatte etwa die belgische Regierung am 31. Januar 2003 einen angeblich unumkehrbaren Atom-Ausstieg beschlossen. Doch am 18. Juni 2015 wurde mit einem neuen Gesetz der Atom-Ausstieg in Belgien gekippt und eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten von 40 auf 50 Jahre beschlossen. Die beiden Risse-Reaktoren des AKW Doel, die 1975 in Betrieb gegangen waren und 2015 hätten stillgelegt werden sollen, dürfen daher noch bis 2025 weiterlaufen.

Nach den vorliegenden offiziellen Informationen ist weiterhin in den kommenden Monaten mit einem CASTOR-Transport von der britischen Plutonium-Fabrik Sellafield nach Biblis zu rechnen. Ein zweiter CASTOR-Transport von der französischen Plutonium-Fabrik La Hague soll in diesem oder dem kommenden Jahr folgen und ins "Zwischen"-Lager des AKW Philippsburg gehen. Der Dritte, wiederum von Sellafield, ist für den Zeitraum 2023, 2024 angekündigt und hat das bayerische AKW Isar als Ziel. Ebenfalls für diesen Zeitraum ist der vierte CASTOR-Transport mit hochradioaktivem Atommüll angekündigt: Von Sellafield ins "Zwischen"-Lager des AKW Brokdorf.

Insgesamt handelt es sich um 25 CASTOR-Behälter - fünf aus La Hague und 20 aus Sellafield - mit hochradioaktivem Atommüll aus deutschen Atomkraftwerken. Abgebrannte Brennelemente wurden in die Plutonium-Fabriken transportiert, um dort aus diesen Plutonium zu separieren. Das Volumen des ankommenden Atommülls wird durch die verschiedenen angewandten Verfahrens-Schritte wie etwa das Auflösen in Säuren und mehr als das Zwanzigfache vergrößert.

Schon der "Normalbetrieb" der euphemistisch als Wiederaufarbeitungsanlagen bezeichneten Plutonium-Fabriken in La Hague und Sellafield ist grauenerregend: Nach Angaben des 'World Information Service on Energy' (WISE) in Paris gibt La Hague 40mal mehr Radioaktivität in die Umwelt ab als alle rund 400 weltweit betriebenen Atom-Reaktoren zusammen. So werden von La Hague jährlich 230 Millionen Liter radioaktiver Flüssigmüll in den Ärmelkanal gepumpt und von Sellafield fließen jährlich 3.300 Millionen Liter radioaktiver Flüssigmüll in die Irische See. Nach Berichten der EU wurden mehrere hundert Kilogramm Plutonium in die Irische See abgeleitet. Noch bei Kanada und in antarktischen Gewässern, bis in 200 Meter Tiefe, läßt sich Sellafields Radioaktivität nachweisen. Die Leukämie-Rate bei Kindern ist in der unmittelbaren Umgebung der Anlagen signifikant erhöht.

Nun wird von regierungsamtlicher Seite damit argumentiert, es gäbe eine nationale Verantwortung, "deutschen" Atommüll nach Deutschland zurückzunehmen. Daß es sich hierbei lediglich um Heuchelei handelt, zeigt sich daran, daß noch von keiner deutschen Bundesregierung Anstrengungen unternommen wurden, hochgiftigen, nach Afrika exportierten Elektronik-Schrott nach Deutschland rückzuholen - oder nach China exportierte Kunststoff-Abfälle - oder nach Rußland exportiertes hochgiftiges Uranhexafluorid.

Zunächst einmal ist festzuhalten, daß es zu keinem Zeitpunkt in Deutschland eine demokratisch legitimierte Entscheidung zum Betrieb von Atomkraftwerken gab und daß der Atommüll allein aus Profitgründen produziert wurde. Die Nutznießer und Verursacher waren verbrecherische Konzerne wie RWE, E.on, Vattenfall und EnBW.

Weiter ist festzuhalten, daß erst dann ein vernünftiger Grund für den Transport von Atommüll vorliegen kann, wenn für diesen ein Ort für ein sicheres "Endlager" gefunden wird. Sollte ein sicherer Standort für die Unterbringung von Atommüll in Zukunft in Deutschland gefunden werden, wäre es vernünftig, den hochgefährlichen Atommüll zu diesem Ort zu transportieren. Doch bis heute ist ein solcher Ort weltweit im wörtlichen Sinne Utopie. Die vier in Deutschland offiziell vorgesehenen "Zwischen"-Lager mit ihrem völlig unzureichenden Schutz gegen mögliche Terror-Angriffe sind offensichtlich ungeeignet. Mutwillig wird von amtlicher Seite in Kauf genommen, daß sich in Zukunft die Zahl der für die Bevölkerung aus vielerlei Gründen gefährlichen CASTOR-Transporte verdoppelt – erst zum "Zwischen"-Lager und danach wieder weiter.

Die bis 2011 fast jedes Jahr rollenden CASTOR-Transporte nach Gorleben begründete die Bundesregierung regelmäßig mit dem Verweis auf angebliche völkerrechtlich verpflichtende Verträge, die einen längeren Verbleib des Mülls im Ausland nicht zuließen. Dieses Schein-Argument wurde bereits im Jahr 2001 widerlegt. Denn damals hatte die japanische Regierung nach dem Skandal um massive und systematische Fälschungen in der Plutonium-Fabrik Sellafield die Verträge einseitig gekündigt und den weiteren Rücktransport von Atommüll gestoppt.

Festzuhalten bleibt auch, daß seit nunmehr acht Jahren kein CASTOR-Transport nach Gorleben - und auch zu keinem anderen Ort in Deutschland - rollte. Deutschland wurde deswegen keineswegs von La Hague respektive Frankreich oder von Sellafield respektive Großbritannien verklagt.

Die deutschen "Zwischen"-Lager sind weder ausreichend gegen Flugzeugabsturz noch gegen Beschuß mit panzerbrechenden Waffen geschützt. So wurde etwa das "Zwischen"-Lager am AKW Biblis im Jahr 2004 von der damaligen "rot-grünen" Bundesregierung genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in oberster Instanz wegen der mangelnden Sicherheit dem "Zwischen"-Lager am AKW-Standort Brunsbüttel im Januar 2015 die Genehmigung entzogen (Siehe unseren Artikel v. 16.01.15). Die anderen deutschen "Zwischen"-Lager - insgesamt 16 - sind baugleich oder sogar weniger stabil errichtet. Daß sie noch genehmigt sind, hat keine sachlichen, sondern nur formaljuristische Gründe: Der Klageweg dort war bereits abgeschlossen, bevor Gerichte über die Klage gegen das "Zwischen"-Lager Brunsbüttel verhandelten.

Ein weiteres Argument gegen die Einlagerung von CASTOR-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in eines der genannten "Zwischen"-Lager ist die Tatsache, daß dort keine Möglichkeit besteht, undicht gewordene CASTOR-Behälter zu reparieren. Denn hierzu wäre eine "heiße Zelle" erforderlich. Doch diese Tatsache hat das als Genehmigungsbehörde fungierende Atommüll-Bundesamt unter dem pseudo-grünen Wolfram König offenbar ignoriert.

Und so bleibt schließlich festzuhalten, daß nach offiziellen Angaben nicht vor 2031 mit dem Bau-Beginn für ein deutsches "Endlager" gerechnet werden kann. Damit werden sehenden Auges die ursprünglich gesetzten Fristen für "Zwischen"-Lager und die CASTOR-Behälter, die offiziell für 40 Jahre ausgelegt sind, deutlich überschritten und der Verbleib der CASTOR-Behälter in diesen "Zwischen"-Lagern wird für etliche Jahrzehnte in Kauf genommen.

Es ist nun aktuell weiterhin für die kommenden Monate damit zu rechnen, daß die CASTOR-Behälter von Sellafield zunächst per Schiff zu einem der deutschen Nordsee-Häfen und danach per Zug von Norddeutschland ins südhessische Biblis gebracht werden sollen. Wie schon in der Vergangenheit ist klar, daß der genaue Zeitplan und die Transport-Strecke geheim gehalten werden. Informationen werden wahrscheinlich erst kurzfristig aufgrund der nötigen bahntechnischen Vereinbarungen und mit Hilfe von Whistleblowern in den Reihen der BahnmitarbeiterInnen bekannt werden. Die deutsche Anti-Atom-Bewegung hat gegen diese "sinnlose Atommüll-Verschiebung" von Sellafield nach Biblis Aktionen und Blockaden angekündigt.

Kommentare
26.05.2020 / 18:04 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
in sonar
am 26.5.. Vielen Dank!