Strafanzeige gegen illegalen Brennelemente-Transport von Lingen ins Schweizer AKW Leibstadt

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Sowohl in Norddeutschland als auch im Südwesten haben sich Atomkraft-GegnerInnen zusammengeschlossen, um den Export von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen an ausländische Atomkraftwerke juristisch zu stoppen. Der Hebel ist hierbei die erst in jüngster Zeit entdeckte Möglichkeit, gegen Export-Genehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Doch obwohl ein gerichtliches Verfahren über einen dieser Widersprüche beim Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. anhängig ist, ließ die Brennelemente-Fabrik Lingen am 14. und am 28. Dezember illegal weitere Transporte zum AKW Leibstadt durchführen. Als dies Anfang Januar publik wurde, reichten AtomkraftgegnerInnen umgehend Strafanzeige ein.
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Upload vom 26.01.2021 / 18:54

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: restrisiko
Entstehung

AutorInnen: Klaus Schramm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 25.01.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Strafanzeige gegen illegalen Brennelemente-Transport von Lingen ins Schweizer AKW Leibstadt

Sowohl in Norddeutschland als auch im Südwesten haben sich Atomkraft-GegnerInnen zusammengeschlossen, um den Export von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen an ausländische Atomkraftwerke juristisch zu stoppen. Der Hebel ist hierbei die erst in jüngster Zeit entdeckte Möglichkeit, gegen Export-Genehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Doch obwohl ein gerichtliches Verfahren über einen dieser Widersprüche beim Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. anhängig ist, ließ die Brennelemente-Fabrik Lingen am 14. und am 28. Dezember illegal weitere Transporte zum AKW Leibstadt durchführen. Als dies Anfang Januar publik wurde, reichten AtomkraftgegnerInnen umgehend Strafanzeige ein.

Am 28. September hatte als Erster ein Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Freiburg Widerspruch gegen die Tags zuvor erteilte Export-Genehmigung des BAFA für eine Brennelemente-Belieferung des Schweizer AKW Leibstadt eingereicht. Bei einem der derzeit in Frankfurt a. M. anhängigen Verfahren um Brennelemente-Exporte, das Framatome, der französische Betreiber-Konzern der Brennelemente-Fabrik Lingen, selbst gegen das BAFA angestrengt hat, um einen Sofortvollzug einer der bereits erteilten - aber durch Widerspruch blockierten - Export-Genehmigungen zu erzwingen, werden die Atomkraft-GegnerInnen als "Beigeladene" angehört und können Stellungnahmen einbringen. Als eines der Mitglieder der Anti-Atom-Gruppe Freiburg von den illegalen Brennelemente-Transporten erfuhr, teilte es dies den Frankfurter RichterInnen am 4. Januar mit und erstattete umgehend Anzeige gegen ANF/Framatome mit Sitz in Erlangen. Weitere Atomkraft-GegnerInnen aus dem Südwesten, darunter Mitglieder der ÄrztInnen-Organisation IPPNW, die auch schon im Herbst Widerspruch gegen die Export-Genehmigung eingelegt hatten, reichten ebenfalls Anzeigen ein. Am Di., 12. Januar, zog der BUND Landesverband Baden-Württemberg nach und erstattete seinerseits eine entsprechende Anzeige gegen ANF/Framatome.

Mittlerweile ist auch die "deutsche Politik" in Aufruhr geraten. So geht etwa aus einem internen Bericht der Schweizer Atomaufsicht ENSI vom November hervor, daß in der deutsch-schweizerischen Kommission über "die Forderung von deutschen Bürgergruppierungen, die ein Verbot der Lieferung von deutschen Brennelementen in Schweizer Kernkraftwerke enthält", debattiert wurde.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Geschäftsführerin des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg zeigte sich empört über die illegalen Transporte: "Daß Framatome den Ausgang eines anhängigen Verfahrens nicht abwartet, beweist erneut das krude Weltbild des Unternehmens, in dem Gewinnstreben alle berechtigten Bedenken vom Tisch fegt." Auch Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundes-"Umwelt"-Ministerium stößt nun ins selbe Horn und erklärt den Transport in die Schweiz für inakzeptabel: "Eine Ausfuhr unter Ausnutzung einer nicht vollziehbaren Ausfuhrgenehmigung kann strafrechtlich relevant sein. Das BAFA wird den Vorgang daher zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgeben."

Tatsache ist allerdings daß "Umwelt"-Ministerin Svenja Schulze bis dato keinen Gesetzentwurf über ein entsprechendes Export-Verbot in den Bundestag eingebracht hat. Und dies, obwohl in dem im Frühjahr 2018 von Union und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag als gemeinsames Ziel zu lesen ist "Wir wollen verhindern, daß Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen." Dabei hätte dieses angebliche Ziel auch ohne neues Gesetz, allein auf der Grundlage des bestehenden Atomgesetzes, realisiert werden können. Mittlerweile ist offensichtlich, daß es sich bei diesen wohlklingenden Sätzen des Koalitionsvertrags nur um eine lediglich für die Irreführung der Öffentlichkeit formulierte Deklamation handelte.

Da sich auf partei-politischem Wege also nichts bewegen läßt, erscheint den Atomkraft-GegnerInnen der Versuch, auf juristischem Wege einen Stop der Brennelemente-Exporte zu erreichen, zumindest einen Versuch wert. Sie erinnern daran, daß dies auch in der Vergangenheit gelegentlich zu Erfolgen führte. So erklärte etwa das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Jahr 2015 in oberster Instanz das sogenannte Zwischenlager am AKW-Standort Brunsbüttel für illegal, da es weder gegen einen gezielten terroristischen Flugzeugabsturz noch gegen terroristische Angriffe mit panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Auch die Stilllegung des AKW Mülheim-Kärlich nach nur 30 Monaten Betrieb konnte 1988 mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens erzwungen werden. Erfolg hatte die Klage des damals 79 Jahre alten Rentners Walter Thal (Siehe hierzu unseren Artikel v. 9.09.2008), der - zeitweise wegen Prozeß-Kosten gepfändet - mit 550 Mark im Monat auskommen mußte.

Kommentare
28.01.2021 / 12:25 Konrad, Radio Dreyeckland, Freiburg
gesendet im mora
8:40 danke