Wie für die Klärung des deutschen Streikrechts kämpfen?

ID 110758
 
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Benedikt Hopmann zu dem vermeintlichen Verbot des politischen Streiks
und zu den verbandsfreien Streiks

<„Wilder“ Streik:
In Europa erlaubt, in Deutschland verboten?>
und der Untertitel:
<Darf man verbandsfrei streiken, oder darf man nicht?>

Beitrag am 23.8.2021 19 Uhr bei Radio Corax gesendet.
Audio
37:07 min, 85 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 24.08.2021 / 08:35

Dateizugriffe: 2197

Klassifizierung

Beitragsart: Anderes
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Serie: NoJob FM
Entstehung

AutorInnen: NoJob FM
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 23.08.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
https://arbeitsunrecht.de/wilder-streik-...
Dort kann man den Inhalt des Vortrags gehalten am 30.7.2021 nachlesen.

Das Video zu dem Vortrag kann man auf Youtube finden:
<Mythos "wilder" Streik + Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik>
https://www.youtube.com/watch?v=Efy4j6G4XwI
An dieser Stelle ein Dankeschön an den Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht.

Um eine Klärung in der Rechtssprechung im Streikrecht zu erreichen
ist eine Klärung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nötig.
Ohne Klagen dort in Straßburg wegen zuvor verbotener Streiks
wird es kaum diese Klärung geben.

Benedikt Hopmann verweist auf die Notwendigkeit eines gezielten Rechtsbruchs.
Zitat bei Arbeitsunrecht:
„Denn was soll man davon halten, wenn ein »Rechtsbruch« nur darauf beruht, dass die Bundesregierung ihrerseits Völkerrecht bricht?
Auch finanzielle Risiken sind kalkulierbar. Daher sticht das Argument der unkalkulierbaren Schadenersatzansprüche nicht.
Das gesamte Streikrecht ist erkämpft worden. Und es kann auch nur so verteidigt und verbessert werden.“

Benedikt Hopmann gab noch zwei leider nur hörbare Empfehlungen (Lehren) mit auf den Weg.
Im bearbeiteten Audio-Beitrag ab 34. Minute hörbar
und bei Youtube ab Minute 48.

Wichtig ist bei sogenannten wilden Streiks die Angabe eines vermittelnden Ansprechpartners und wenigstens eine tariflich regelbare Forderung.

Noch eine Empfehlung für Interessierte:
Am Ende des Youtube-Videos in den letzten beiden Minuten wird noch das Rührei-Prinzip in der Rechtssprechung erläutert.
2015/16 gab es eine entsprechende BAG-Entscheidung und die Gewerkschaft der Fluglotsen hatte danach ein Problem.
https://www.zaar.uni-muenchen.de/organis...
(<Rührei-Prinzip wird GdF zum Verhängnis>) [Fluglotsenstreik]
Das BAG entschied damals dreist gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!!!