Atommüll: EU-Kommission fordert deutsche Regierung auf, die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Abfällen zu verbessern

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Die EU-Kommission hat heute, 23.09.21, beschlossen, eine Stellungnahme an die deutsche Bundesregierung zu richten, weil erlassenen Programme für den Umgang mit abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen von Deutschland nicht vollständig im Einklang mit der entsprechenden EU-Richtlinie stehen.
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Upload vom 27.09.2021 / 23:07

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt, Internationales
Serie: restrisiko
Entstehung

AutorInnen: Klaus Schramm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 27.09.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Atommüll: EU-Kommission fordert deutsche Regierung auf, die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Abfällen zu verbessern

Die EU-Kommission hat heute, 23.09.21, beschlossen, eine Stellungnahme an die deutsche Bundesregierung zu richten, weil erlassenen Programme für den Umgang mit abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen von Deutschland nicht vollständig im Einklang mit der entsprechenden EU-Richtlinie stehen. Die EU-Richtlinie liefert einen Gemeinschaftsrahmen für einen "verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen", damit künftigen Generationen keine unangemessenen Lasten aufgebürdet werden.

So sind die EU-Mitgliedstaaten insbesondere verpflichtet, nationale Programme für die "Entsorgung" aller abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle, die in ihrem Hoheitsgebiet von der Erzeugung bis zur Lagerung anfallen, zu erstellen und durchführen. Ziel ist es, die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen.

Das von der deutschen Bundesregierung gemeldete nationale Programm steht laut der Veröffentlichung der EU-Kommission nicht im Einklang mit bestimmten Anforderungen der Richtlinie. Deutschland hat nun eine Frist von zwei Monate, um die von der EU-Kommission ermittelten Mängel zu beheben. Sollte die deutsche Bundesregierung keine zufriedenstellende Antwort geben, kann die EU-Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland einreichen.

Hier ein Hinweis auf die Petition 'Stopp des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle':

https://weact.campact.de/petitions/stopp...