Europäisches Grund-Asylurteil wurde umgekehrt - Homosexualität kann eben nicht geheim gehalten werden

ID 111376
 
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Patrick Dörr vom Lesben und Schwulenverband Deutschland über ein niederländisches Gerichtsurteil von 2013, das bis heute falsch übersetzt verwendet wurde um das Gegenteil des Urteils zu Recht zu sprechen. Denn: Menschen die aufgrund ihrer Sexualität verfolgt werden, können eben nicht mit der Begründung abgeschoben werden, dass sie ja im Heimatland einfach so tun könnten, als wären sie hetero.
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16:04 min, 15 MB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 01.10.2021 / 10:23

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Frauen/Lesben, Schwul
Entstehung

AutorInnen: Andrasch Neunert
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 01.10.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Einem unglaublichen Skandal im Bundesamt für Migration, das für die Entscheidungen erster Instanz bei Asylanträgen zuständig ist, ist der Lesben- und Schwulenverband Deutschland gerade auf die Schliche gekommen…
Von Patrick Dörr, Vorstandsmitglied des LSVD, lassen wir uns erklären, was da passiert ist – genauer: Wie es möglich war, dass – angeblich durch einen simplen Übersetzungsfehler – wie gesagt: ANGEBLICH!!! - ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Verfolgung von Schwulen und Lesben aus dem Jahre 2013 jahrelang in sein komplettes Gegenteil verkehrt wurde, dass wegen eines europäischen Richterspruchs, den es so nie gab, viele geflüchtete Schwule und Lesben abgelehnt und z.B. in den Iran, Pakistan, die schlimmsten Verfolgerstaaten abgeschoben wurden, was so mancher von Ihnen nicht überlebte???
Alles nicht ganz leicht zu verstehen, aber dafür nehmen wir uns jetzt Zeit! Wir hören Patrick Dörr vom LSVD…