Wegen Regenbogenfahne auf dem Balkon - Jobcenter in Berlin streicht ALG II
ID 114120
In Berlin berichtet die Erwerbslosenhilfe "Ya Basta" von einem Fall, in dem ein Jobcenter einem Empfänger von Arbeitslosengeld II die Leistungen wegen einer an seinem Balkon angebrachten Regenbogenfahne gestrichen hat. In einem teilweise veröffentlichten Schreiben führt die Behörde die Fahne als Anlass an, dass der Mann mit seinem Mitbewohner eine "Bedarfsgemeinschaft" bildet, also ein intimes Verhältnis habe. In solchen Fällen kürzt oder streicht die Behörde Empfänger*innen der Grundsicherungsleistung die Gelder, die ihnen als Single zustehen würden. Zu diesem Fall haben wir mit Frank Laubenburg gesprochen, er ist der Bundessprecher von Die Linke.Queer.
Audio
08:15 min, 7744 kB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.02.2022 / 11:42
08:15 min, 7744 kB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.02.2022 / 11:42
Dateizugriffe: 2106
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: CX - Corax - Politik - Makro
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
28.02.2022 / 20:01 | coloRadio, coloRadio, Dresden |
gesendet im Montagsmagazin
|
|
Danke! | |