Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Stadtratsbeschluss MUC zum BDS widerspricht dem Grundgesetz

ID 114783
 
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und stellt fest, dass der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreift und damit gegen das GG Art. 5 verstößt.
In dem Urteil bestätigt das Gericht das Recht auf freie Meinungsäußerung und verpflichtet die Stadt München meinungsneutral zu bleiben.

Interviews mit Stadträten, einem ehemaligen Richter und Betroffenen.
Audio
57:59 min, 66 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 30.03.2022 / 13:48

Dateizugriffe: 4249

Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: mike grosse-hering
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 30.03.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
In der Sendung kommen zu Wort:

- der ehemaligen langjährigem Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof Peter Vonnahme
- Firouz Bohnhoff, von der Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe
- Christian Vorländer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD
- Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender CSU Stadtratsfraktion
- Nirit Sommerfeld, deutsch-israelische Künstlerin

CC Musik, Musiker, Titel und Lizenzen werden am ende der Sendung genannt