Kürzungen der Asylbewerberleistungen in Sammelunterkünften verfassungswidrig

ID 118871
 
AnhörenDownload
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Donnerstag den 24. November entschieden, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist. Um 10 Prozent waren die Leistungen von dieser Personengruppe in Sammelunterkünften gekürzt, mit der Begründung, dass sie ja mit den anderen Personen der Unterkunft zusammen wirtschaften und so sparen könnten. Die Entscheidung herbeigeführt hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einer Richtervorlage. Wir haben mit David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der an der Vorlage mitgearbeitet hat, gesprochen.
Audio
13:12 min, 30 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.11.2022 / 08:06

Dateizugriffe: 748

Klassifizierung

Beitragsart:
Sprache:
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 25.11.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
29.11.2022 / 10:20 Tagesaktuelle Redaktion, Radio Corax, Halle
gesendet
gestern im Morgenmagazin. Vielen Dank!