Der Kreuzerlass und die Prozesse des Bundes für Geistesfreiheit

ID 125956
 
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Der Kreuzerlass in Bayern ist möglicherweise die größte Posse der christlich-konservativen Politik im 21. Jahrhundert. 2018 wurde von der Landesregierung Söder/Aiwanger erlassen, dass in jedem Dienstgebäude ein gut sichtbares Kreuz im Eingangsbereich hängen möge. Als Ausdruck der Geschichte und Prägung Bayerns, so Söder – oder wie Seehofer Bayern nennt: der Vorstufe zum Paradies. Natürlich nicht als religiöses Symbol. Das wäre ja nicht neutral. Doch ist das vereinbar mit der Neutralitätspflicht eines Staates? Der Bund für Geistesfreiheit sagt ganz klar: nein. Deshalb haben sie geklagt. Zunächst beim Verwaltungsgericht in Bayern. Das hat zwar formale Zugeständnisse gemacht, jedoch die Klage abgewiesen. Dann in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das hatte gar kein Interesse und hat die Klage ebenfalls abgewiesen. Wie das alles ablief und was für die Zukunft geplant ist, berichtet uns Assunta Tammelleo. Sie ist Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München und Initiatorin der Klage.
Audio
14:40 min, 13 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (48000 kHz)
Upload vom 21.12.2023 / 19:01

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: LORA Magazin
Entstehung

AutorInnen: David Westphal
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 21.12.2023
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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