Jingle zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren in Hessen
ID 15019
Im Oktober 2006 hatte die hessische Landesregierung gegen vehementen Widerstand das Studienbeitragsgesetz verabschiedet nachdem alle Studierende 500 Euro und mehr pro Semester zahlen müssen. Nach Aktionen, Protesten und Demonstrationen der vergangenen Semester streben die Studierenden gemeinsam mit Gewerkschaften, Schüler- und Elterninitiativen eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an. In der hessischen Verfassung, genauer gesagt in Artikel 59 sind Studiengebühren nämlich klar geregelt und zwar verboten!
Zur Unterstützung der Proteste, als Demo- und Radiojjingel jetzt der Klaus von der Sendung mit der Maus über die Verfassungsklage....
Zur Unterstützung der Proteste, als Demo- und Radiojjingel jetzt der Klaus von der Sendung mit der Maus über die Verfassungsklage....
Audio
02:38 min, 1235 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 12.12.2006 / 01:31
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Beitragsart:
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Jugend, Kultur, Politik/Info
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