zip-fm

ID 15565
 
1. Ein schweizer Asylbrechtigter im Abschi
2. Verfassungsbeschwerde: Der Staat als Ha
3. die anti-antifa-akte
4. Studiengebührenboykott an der HfG Karls
Audio
30:00 min, 14 MB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 07.02.2007 / 16:07

Dateizugriffe:

Klassifizierung

Beitragsart: Magazin
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Internationales, Politik/Info
Serie: zip-fm - Gesamtsendung
Entstehung

AutorInnen: Jochen
Radio: RUM-90,1, Marburg im www
Produktionsdatum: 07.02.2007
keine Linzenz
Skript
Hallo und herzlich willkommen zu zip fm dem Nachrichtenmagazin der freien Radios im deutschsprachigen Raum. Heute am 7 Februrar zusammengesetellt und moderiert von Radio Unerhört Marburg.

Das heutige Zip steht unter dem Oberthema staatliche Repression. Die vier Beiträge reichen von erfolgreichen Boykott gegen Studiengebühren über Durchsuchungen bis hin zur 10 Monaten andauernder Inhaftierung.

Mehr als 10 Monate wird ein anerkannter Asylbewerber aus der Schweiz in Deutschland festgehalten. Grund ist ein Haftbefehl aus der Türkei, der aber von der Schweiz und Italien schon längst als gegenstandlos eingestuft wurde.

Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind am 5. Februar durch den Bundesgerichthof für illegal erklärt worden. Zuvor war es gängige Praxis Festplatten mit sogenannten Trojanern auszuspähen. Die Gesetzgebung in Nordrheinwetfahlen erlaubt dem Verfassungsschutz noch immer diese Praxis, dies soll nun gerichtilich geklärt werden.

Neben der neueren Methode der Online-Durchsuchungen ist die altbewährte Hausdurchsuchung - ein bewährtes Repressionsmittel. Der A.l.i.a.s.-verein in Dresden, eine Informaionsstelle für Rechtsextremismus, durfte diese Methode in der vergangenen Woche im eigenen Hause erleben. Grund war die Veröffentlichung einer Anti Antifaakte, die ausführliches Material über AntifaschistInnen auch aus Prozessakten enthielt.

Kaum ein Bundesland in Deutschland will auf Studiengebühren verzichten. Nicht alle Studierenden sind in der Lage oder bereit zusätzlich 500 Euro pro Semester zu zaheln. Der Studiengbühren Boykott wird als geeignetes Druckmittel gehandelt. Die ersten Hochschulen haben die 30 Przent Hürde für das Verfahren erreicht.

Zum ersten Beitrag:
Ein schweizer Asylbrechtigter befindet sich seit Ende Mai 2006 im Abschiebeknast in Lörrach. Der Grund ist ein internationaler Haftbefehl aus der Türkei.
"Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen" - konkret geht es um den Kurden Dursun Güner, der als politisch Verfolgter erstmals 1998 in Italien und 2003 nochmals in der Schweiz Asyl erhielt. Dort lebte er drei Jahre lang mit seiner Frau und seiner heute 21-jährigen Tochter bis er am 27. Mai 2006 in Deutschland einkaufen gehen wollte. Soweit jedoch kam es nicht. Die Deutschen hatten ihre Hausaufgaben gemacht und entlarvten Herrn Güner sofort als Kriminellen, der von Interpol aufgrund dreier Tötungsdelikte gesucht wurde. Es interessierte sie nicht, dass diese von der Türkei erhobenen Vorwürfe bereits von Italien als auch der Schweiz geprüft und als haltlos verworfen worden waren, es interessierte sie auch nicht, !!!! dass die Türkei schon häufig mit vorgeschobenen Haftbefehlen gegen ehemalige Oppositionelle das internationale Fahndungssystem Interpol missbraucht hatte.
Dursun Güner wurde mit leeren Einkaufstüten am 27. Mai letzten Jahres im Abschiebegefängnis Lörrach inhaftiert und dort sitzt er bis heute. Die Türkei hatte Zeit in aller Ruhe ein formelles Auslieferungsgesuch einzureichen, das nun seit sieben Monaten vom OLG Karlsruhe geprüft wird. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Solidaritätsgruppe, die sich zur Unterstützung von Herrn Güner gegründet hat, aber will nicht wartend zusehen und plant weitere Protestaktionen vor der JustizVollzugsanstalt in Lörrach.
Anna von Radio Dryeckland im Gespräch mit Hashim Sancer, er lebt in Bern und ist Mitglied des UnterstützerInnenkreises für Dursun Güner.



Verfassungsbeschwerde: Der Staat als Hacker in NRW
Leute, hütet eure Festplatte - denn die Polizei kann sie durchsuchen ohne dass ihr es merkt und auch ein paar Trojaner einschleusen! Dieses Szenario war bis Montag kein Horrorszenario paranoider DatenschützerInnen, sondern Realität. Die verdeckte Online-Durchsuchung durch die Polizei hat zwar keine rechtliche Grundlage, wurde aber dennoch praktiziert. Bis sich im November letzten Jahres ein Richter weigerte, eine solch heimliches Ausspähen einer Festplatte zu genehmigen. Der anschließende Rechtsstreit zog sich bis vor den Bundesgerichtshof: Am Montag schob das Gericht in Karlsruhe dieser heimlichen Schnüffelei den Riegel vor und erklärte die Online-Durchsuchung für illegal.
Und nun wird’s kompliziert: Wer nämlich in Nordrhein-Westfalen wohnt sollte sich weiterhin nicht allzu sicher fühlen, denn dort gibt’s so ein heimliches ausspähen des Computers nach wie vor - dort ist nämlich seit Januar ein neues Verfassungsschutzgesetz in Kraft, das dem Geheimdienst genau diese Möglichkeit erlaubt.
Gegen dieses Gesetz will der Rechtsanwalt Fredrik Roggan eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Seine Kritik zielt auf zwei Punkte: die verdeckte Online-Durchsuchung durch Polizei und Verfassungsschutz und die Regelung, die es dem Verfassungsschutz erlaubt, an Internetangeboten wie Chatrooms teilzunehmen. Am Montag fiel nun die Entscheidung vom Bundesgerichtshof gegen die sog. Online-Durchsuchung - gibt das Rückendeckung für die Klage in NRW?
Heike Demmel führte das Interview mit Rechtsanwalt Fredrik Roggan, der am Freitag Verfassungsbeschwerde gg. heimliches Festplatten-Ausspionieren durch den Verfassungsschutz in NRW erheben will.

Der A.l.i.a.s.-verein in Dresden bietet Menschen die Möglichkeit, sich über Rechtsextremismus zu informieren - aber auch Vieles mehr. Ende Januar wurde dort eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Hausdurchsuchungen sind mittlerweile nicht mehr nur zur direkten Beweismittelsicherung ein Mittel, sondern dienen vielmehr auch zu Einschüchterung und vorrauseilenden Datensicherung. Über die Hintergründe der Hausdurchsuchung und über ihre Arbeit redete judith von Radio Corax mit Lars vom A.l.i.a.s ...
zunächst stellt sich da ersteinmal die frage, wie arbeit des Vereins ganz allgemein aussieht.
Studiengebührenboykott an der HfG Karlsruhe erfolgreich!
153 boykottierende Studenten an der Hochschule für Gestaltung, 143 boykottierende Studenten an der Kunstakademie, 124 boykottierende Studenten an der Musikhochschule. Drei kleine Hochschulen in Karlsruhe haben vorgemacht, wovon die Studentinnen der Universitäten in Freiburg und Karlsruhe bisher nur träumen können. Hier haben sich genug protestwillige Studentinnen zusammen gefunden, mehr als 30 Prozent, die die ab dem nächsten Semester fälligen Studiengebühren nicht der Hochschule überwiesen haben, sondern auf ein Treuhandkonto. Gemeinsam kann mensch nun ein deutliches Zeichen gegen die Einführung der Studiengebühren setzen und hofft sogar im günstigsten Fall, dass diese doch wieder zurückgenommen werden. Denn dass die Hochschulen gleich ein Drittel ihrer Studentenschaft wegen boykottierter Zahlung exmatrikulieren, scheint unwahrscheinlich.
Philipp von Radio Dreyeckland sprach mit dem Vorsitzenden des Allgemeinen Studierenden Ausschusses der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe David Howoldt über die Unterschiede der Boykottmobilisierung an großen und kleinen Hochschulen, die politische Signalwirkung und die Erfolgsaussichten des Boykottes.

Das wars auch schon wieder mit einer halben Stunde zip-fm. Moderiert und zusammengesetellt von Radio Unerhört Marburg. Die Sendung heute war geprägt von Repressionen: Gebühren Durchsuchungen Haft. Wer diese Sendung oder Einzelbeiträge nachhören möchte kann dies unter www.zip-fm.net machen.

Bis morgen zu einer weiteren Ausgabe von zip-fm dem Nachrichten Magazin freier Radios im Deutschsprachigen Raum.