[Zip-FM] vom 15.03.2007

ID 15984
 
1. internationaler Weltstaudammtag
2. warum redet eigentlich keine(r) über Überwachung?
3. Juristischer Erfolg gegen Berufsverbot
4. Durchgestrichenes Hakenkreuz auch in Baden-Württemberg erlaubt
Audio
28:21 min, 13 MB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 15.03.2007 / 15:44

Dateizugriffe:

Klassifizierung

Beitragsart: Magazin
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: zip-fm - Gesamtsendung
Entstehung

AutorInnen: Christian Hartmann
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 15.03.2007
keine Linzenz
Skript
Hallo und herzlich willkommen zu Zip-FM, dem Magazin der Freien Radios im deutschsprachigen Raum. Heute am Donnerstag, den 15.03.2007 zusammengestellt von Radio Z aus Nürnberg.

Die Themen heute:

Weitgehend unbeachtet in den deutschsprachigen Medien wurde gestern der Weltstaudammtag begangen. Was das ist, erfahrt ihr im ersten Beitrag.

Kameras überall, Bankgeheimnis weg, Polizei überwacht unsere Heimcomputer. Warum redet eigentlich trotzdem keiner über Überwachung? Mehr dazu im zweiten Beitrag.

Um zwei juristische Erfolge gegen politische Repression in Baden-Württemberg geht es gegen Ende der heutigen Sendung. Zum einen wurde das Berufsverbot für den linken Lehrer Michael Csazkoczy von Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unzulässig erklärt, zum anderen wurde der Besitzer von Nix-Gut-Mailorder vom Bundesgerichtshof vom Vorwurf des verwendens verfassungsfeindlicher Symbole freigesprochen. In Stuttgart war er u.a. Wegen des Vertriebs von Artikeln mit durchgestrichenen Hakenkreuzen zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden.

Doch nun zum ersten Thema.

Gestern war der internationale Weltstaudammtag. Dazu fanden weltweit Kundgebungen und Aktionen statt. Allerdings war in der deutschsprachigen Öffentlichkeit wenig davon mitzubekommen. Dort wollten AktivistInnen auf den Ilisu-Staudamm aufmerksam machen, der in der Türkei gebaut werden soll. Was das Problem dabei ist, erfahrt ihr im folgenden Beitrag von Radio RaBe aus Bern.

Immer wieder warnen Datenschützer und sich dem Datenschutz verpflichtet fühlende Initiativen, wie z.B. der Chaos Computer Club und andere Experten vor der drohenden staatlichen Überwachung unserer Computer per Internet. Juristisch schien zunächst erstmal alles klar, als der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung von Computern für unzulässig erklärte. Nun vermeldet aber Thüringen, dass das nicht für das eigene Bundesland zutreffen soll. Was nun? Radio Corax fragte bei Constanze Kurz nach. Constanze Kurz forscht und lehrt als Technologieexpertin an der Humboldt Universität in Berlin und ist Sprecherin beim Chaos Computer Club.

Der Heidelberger Lehrer Michael Csazkoczy kämpft seit Jahren um die Einstellung in den Schuldienst. Nach seinem Referendariat erheilt er einen Brief, in dem ihm mitgeteilt wurde, es bestünden Zeifel an seiner Verfassungstreue. Der Verfassungsschutz hatte dem Schulamt mitgeteilt, dass Csazkoczy Mitglied einer antifaschistischen Initiative sei, und an Demonstrationen gegen Neonazis und den Irak-Krieg teilgenommen hätte. Diese "Taten" reichten aus, um den angehenden Lehrer mit einem Berufsverbot zu belegen. Csaszkoczy klagte dagegen und seitdem läuft die gerichtliche Auseinandersetzung. Nun hat gestern der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg im Berufungsverfahren erneut über das Berufsverbot entschieden. Chris Meier von Radio Z fragte bei Michael Csaszkoczy nach, wie das Urteil ausgefallen ist.

Als antifaschistisch aktiver Mensch hat man's oft schwer. Nicht nur, dass man sich selbstverständlich den Hass des Gegners, also der Faschisten auf sich zieht, auch Organe des Staates versuchen, wo immer sich eine Gelegenheit bietet, antifaschistische AktivistInnen mit Repression zu überziehen. Vor dem Bundesgerichtshof wurde dem neuesten Repressions-Kniff der staatlichen Verfolgungsbehörden jedoch erstmal ein Riegel vorgeschoben. Jürgen Kamm, der Betreiber des in Baden-Württemberg ansässigen Versandhandels Nix-Gut-Mailorder wurde vom Vorwurf des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte ihn wegen des Vertriebs von Artikeln mit Anti-Nazi-Symbolik, die durchgestrichene, weggeworfene und zerschlagene Hakenkreuze zeigten, vor Gericht gezerrt. Das Landgericht Stuttgart folgte damals sogar der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte Kamm zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Der absurden Konstruktion der Staatsanwaltschaft zufolge soll das Hakenkreuz nämlich generell aus dem öffentlichen Leben verbannt werden, auch wenn damit eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausgedrückt werden soll. Das sah man in Karlsruhe anders. Christian Hartmann sprach mit Jürgen Kamm, dem Besitzer von Nix-Gut, der gerade auf dem Nachhauseweg aus Karlsruhe war und wollte von ihm wissen, ob das Urteil des BGH ein Sieg auf der ganzen Linie ist.

Das war Zip-FM am 15.03.2007. Zusammengestellt von Radio Z aus Nürnberg.