BGH hebt Verbot antifaschistischer Symbole auf

ID 16007
 
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Interview mit Jürgen Kamm (Punk-Mailorder „NixGut“)zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH)vom 15.03.07

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11:46 min, 11 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 03.04.2008 / 19:44

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Timothy Schlegel (Morgenradio)
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.03.2007
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Göttingen, den 15.03.2007
Presseerklärung: BGH hebt Verbot antifaschistischer Symbole auf
In seinem heute bekannt gegebenen Urteil hob der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts auf, das im September 2006 den Vertrieb eindeutiger Anti-Nazi-Symbole durch den
Punk-Mailorder „NixGut“ als Straftat gewertet hatte. Das Karlsruher Gericht stellte fest, dass die Distanzierung von Nazizeichen und eine klare Gegnerschaft zu faschistischen Inhalten bei den beanstandeten Artikeln unübersehbar sind.

Als Rechtsgrundlage der Stuttgarter Juristen musste damals Paragraf 86a herhalten, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt und die Verbreitung von Nazipropaganda unterbinden soll. Dass dieses Gesetz vom Landesgericht
ausgerechnet gegen antifaschistische Symbole zum Einsatz kam, auf denen Hakenkreuze zerschlagen oder in einem Verbotsschild dargestellt waren, zeugte nicht nur von der kruden Rechtsauffassung des Gerichts, sondern
auch von einem politischen Klima, das Anti-Nazi-AktivistInnen systematisch zu kriminalisieren versucht.
Besonders im Südwesten der BRD kam es in den vergangenen Jahren in wachsendem Maße zu willkürlicher Repression gegen AntifaschistInnen, die wegen durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen angeklagt wurden. Immer wieder wurden hauptsächlich junge Menschen kontrolliert und entsprechende Aufnähern oder Buttons beschlagnahmt, mit denen sie ihre antifaschistische Haltung zum Ausdruck bringen wollten. Diesem Versuch von Polizei und Staatsanwaltschaft, in
totalitarismustheoretischer Manier Nazis und Linke in einen Topf zu werfen und dies auch noch juristisch zu unterfüttern, dürfte damit vorerst ein Riegel vorgeschoben sein.
Schon bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche hatte sich abgezeichnet, dass der Bundesgerichtshof das groteske Urteil des Stuttgarter Landgerichts nicht bestätigen würde.
Eine Sprecherin der Roten Hilfe e. V. kommentiert das heutige Urteil:
„Die klare Entscheidung des Bundesgerichtshof können wir als klaren Sieg für die antifaschistische Bewegung werten und als Ohrfeige ins Gesicht jener Repressionsorgane, die versuchen, Engagement gegen Nazis zu
kriminalisieren. Der Bundesgerichtshof hat damit eindeutig klargemacht:
Antifaschismus ist notwendig, kein Verbrechen!“

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
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