Interview zur Online-Durchsuchung mit Fredrik Roggan

ID 21309
 
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Der Jurist Fredrik Roggan ist einer der Kläger gegen das Gesetz zu Online-Durchsuchungen beim Bundesverfassungsgericht. Heute urteilten die Richter in Karlsruhe zwar nur für NRW, das Urteil ist aber richtungsweisend für die ganze Republik.
Audio
04:53 min, 2292 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 27.02.2008 / 13:47

Dateizugriffe: 664

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Floh Söllner
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 27.02.2008
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
ANMOD:

In der Sache um die umstrittenen Online-Durchsuchungen hat heute das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt. Zwar hatten die Karlsruher Richter nur über das Gesetz in NRW zu entscheiden, das Urteil gilt jedoch als richtungsweisend für den Rest der Republik. Einer der Kläger, der die Verfassungsbeschwerde mit auf den Weg gebracht hat, ist der Jurist Fredrik Roggan. Was er zu der Entscheidung der Verfassungshüter zu sagen hat, hört ihr im folgenden Interview.

ABMOD:
Eine Entscheidung also, mit zwei Seiten. Die praxis der Online-Durchsuchungen wurde zwar nicht für verfasungwidrig erklärt, aber dennoch mit starken Aufflagen verknüpft. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Auflagen in der Alltagsumsetung auch geachtet werden.

Kommentare
28.02.2008 / 15:57 heike, Radio Z, Nürnberg
gesendet
in zip-fm am 28.2.08
 
28.02.2008 / 16:05 Morgenradio 28.02.08, Radio Dreyeckland, Freiburg
gesendet
Danke!