Das Schweizer Staatsschutz-Gesetz wird verschärft
ID 21903
((ansage))
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen. Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen. Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
Audio
04:17 min, 8016 kB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 09.04.2008 / 16:55
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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10.04.2008 / 16:13 | heike, Radio Z, Nürnberg |
gesendet
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in zip-fm am 10.4.08 | |