Kommentar zum Eilantrag in Sachen "Bayrisches versammlungsgesetz"

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Am 27.2.09 entschied das Bundesverfassungsfericht über einen Eilantrag zum bayrischen Versammlungsgesetz.
Ein Kommentar von sonar
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Upload vom 02.03.2009 / 15:11

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Klassifizierung

Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: sonar -aktuell-
Entstehung

AutorInnen: sonar
Radio: bermuda, Mannheim im www
Produktionsdatum: 02.03.2009
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmod. -nicht im Beitrag-
Am 27.02. enschied das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag zum bayrischen Versammlungsgesetz. Ein Kommentar für sonar

Text:
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag in Sachen „Bayrisches Versammlungesetz“ teilweise stattgegeben. Einzelne Teile des Gesetzes, das seit dem Oktober 2008 in Kraft ist werden damit bis zum Ende der Hauptverhandlung außer Kraft gesetzt.
Bayern ist das erste Bundesland, das ein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet hat. Seit der Förderalismusreform fällt das Versammlungsgesetz in die Länderkompetenz. Momentan sind in weiteren Bundesländern Gesetzesentwürfe in Arbeit, die mehr oder weniger eine Abschrift des bayrischen Gesetzes darstellen. So zum Beispiel in Baden-Württemberg und Niedersachen. Aus diesem Grund ist die Bedeutung des Urteils nicht nur auf Bayern beschränkt.

Die Bewertung des Urteils fällt sehr unterschiedlich aus, so sieht Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, einer der Autoren der Verfassungsbeschwerde in dem Urteil eine Ohrfeige für die CSU, der Innenminister Joachim Herrmann selber sieht sein Gesetzt aber im Kern bestätigt.
Was haben die Richter konkret entschieden? Zum einen wurde das Recht der Polizei bei Demonstrationen Filmaufnahmen zu machen und diese auszuwerten eingeschränkt. Das Gesetzt sieht vor, dass zu jeder Zeit Aufnahmen von Einzelpersonen, sowie Übersichtsaufnahmen von der gesamten Demonstration gemacht werden können.Diese Aufnahmen sollen zu Zwecken der Strafverfolgung langfristig gespeichert werden können. Dies wird nun insofern eingeschränkt, als dass Anhaltspunkte vorliegen müssen, die auf erhebliche Gefahren für die Öffentlichkeit hinweisen. So ist die Nutzung und Speicherung der Aufnahmen nur mehr Anlass bezogen möglich.
Die zweite Regelung, die vom BVG gestoppt wurde bezieht sich auf den Bußgeldkatalog. So drohten dem Veranstalter einer Demonstration Geldstrafen von bis zu 3000 Euro, wenn er beispielsweise nicht „geeignete Maßnahmen“ zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten ergreift. Diese Formulierungen seien zu ungenau und könnten dazu führen, dass Bürger ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr wahrnehmen. Ebenso sind die Bußgeldvorschriften, die sich an das sogenannte „militanzverbot“ knüpfen außer kraft gesetzt. Die Formulierungen, dass ein Erscheinungsbild, das Bürger einschüchtere nicht erlaubt ist, sei zu ungenau.#

Nicht betroffen hingegen sind die Fristen, die zur Anmeldung einer Demonstration gelten.

Der bayrische Gesetzgeber ist optimistisch. Da man dem neuen Koalitionspartner FDP bereits im den Koaltionsverhanlungen zugestehen musste, dass das Gesetzt nachgebessert wird. Können die nun nötig gewordenen Änderungen hier gleich mit aufgenommen werden. Die FDP hingegen sieht sich bestätigt mit gegen das Gesetz zu klagen
Die Nachbesserungen werden einen Kompromiss bringen, und in sofern auf jeden Fall eine Verschärfung der Gesetzeslage gegenüber dem alten Gesetz darstellen. Einzelne Punkte zur Kontrolle und Überwachung wird die CSU gegen die FDP und das BVG nicht durchsetzten können.
Insofern kann das Urteril als Erfolg nach Punkten für das Bündnis gegen das Gesetz gewertet werden.

Die Tatsache, dass der bayrische Innenminister das gesetzt im Kern bestätigt sieht ist eher als die Unfähigkeit eine Niederlage einzugestehen einzuschätzen. Das Urteil ist ein Sieg nach punkten für die Gegner des Gesetztes.

Es bleibt auch, dass jede öffentliche Versammlung ab zwei Personen angemeldet werden muss.

Die Hauptverhandlung steht noch aus. Ob diese das Gesetz grundsätzlich in Frage stellen wird, darf stark bezweifelt werden. Der Entscheid über den Eilantrag hat schon klar eine Richtung vor gegeben. Änderung in einzelnen Punkten. Das Grundprinzip, dass Demonstrationen angemeldet werden müssen und von der Polizei mit Auflagen und Knüppeleinsätzen schikaniert werden können, wird bleiben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden weiter ausgebaut.
Die Situation von Demonstrationen wird sich zunächst rechtlich nur gering verschlechtern. Allerdings ist die Situation auf Demonstrationen z.B. gegen Naziaufmärsche oder die Abschiebepolitik schon ohne das neue Gesetz schlecht. Zu oft kann nur in einem Wanderkessel demonstriert werden, die Polizei filmt den verlauf von Beginn bis zum ende und so wird das Anliegen der Demonstranten nach außen wirksam zu sein oft allein durch das Plozieiaufgebot zunichte gemacht.


Kommentare
03.03.2009 / 20:51 aktuell, Radio Blau, Leipzig
gesendet bei aktuell
am Montag, 2.3., 19:00 Danke!!
 
06.03.2009 / 17:35 sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
06.03.09
gespielt