Persönlichkeitsrecht vs. Kunst - Der Fall "Rohtenburg"

ID 28710
 
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Noch 2006 urteilte das Landesgericht Frankfurt, dass der Film "Rothenburg" die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes verletze, der als "Kannibale von Rothenburg" bekannt wurde. Deswegen durfte der Film bislang in Deutschland nicht gezeigt werden.

Am 26. Mai 2009 gab der Bundesgerichtshof den Film schließlich doch zur Vorführung frei und begründet dies mit der Freiheit der Kunst die in diesem Fall über der Freiheit der Person stehe.

Radio F.R.E.I. sprach mit dem Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Krotz (Universität Erfurt) über das Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Persönlichkeitsrecht.
Audio
16:17 min, 30 MB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 23.06.2009 / 21:24

Dateizugriffe: 334

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Kultur
Entstehung

AutorInnen: johannes
Radio: Radio F.R.E.I., Erfurt im www
Produktionsdatum: 23.06.2009
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
ANMOD:

Im Jahr 2001 tötet der ehemalige Soldat Armin Meiwes einen 43 Jährigen Ingenieur auf dessen Wunsch und aß seine Leiche zum Teil auf. Dafür gaben ihm die Medien den Beinamen „Der Kannibale von Rothenburg“. Nachdem das Urteil gegen Meiwes 2004 rechtskräftig wurde, begann die künstlerische Aufarbeitung des Geschehens. Die Satirezeitschrift „Titanic“ widmete ihm eine Referenz und einige Lieder und Theaterstücke später war auch einen Spielfilm im Entstehen. „Rothenburg“ hieß der Film der 2006 unter der Regie von Martin Weisz entstand und in dem Thomas Kretschmar die Hauptrolle spielte. Doch kurz vor der Premiere stoppte das Oberlandesgericht Frankfurt die Aufführung des Films. Nach Ansicht des Gerichts waren die Persönlichkeitsrechte Meiwes höher zu schätzen als die künstlerische Aufarbeitung. Am 26 Mai jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. Jetzt kann der Film in die kommerzielle Vermarktung gehen. Über das Spannungsverhältnis zwischen persönlicher und künstlerischer Freiheit möchte ich jetzt mit dem Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Krotz sprechen. Guten Morgen Herr Prof. Dr. Krotz.

FRAGEN:
Prof Dr. Krotz, ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf der sozialen Kommunikation. Sollte künstlerische Freiheit vor den Persönlichkeitsrechten stehen?

Warum dürfen Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine ungehindert über den Fall berichten, während künstlerische Aufarbeitungen sich der Diskussion stellen müssen?

Gilt das auch für Dokumentarfilme, oder zählen diese unter dieselbe Kategorie wie der Spielfilm?

Gibt es eine Möglichkeit dieses Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf freien Kunstbetrieb zu entspannen?


Kommentare
25.06.2009 / 04:57 Hagen, LORA München
Gesendet...
..am 24.06.2009. Ein -vermutlich von den Frequenzkollegen (Horeb) religiös geprägter- Hörer rief während des Beitrages an und protestierte, es wäre für ihn unfassbar, dass man das Thema Kanibalismus und den Fall Rothenburg im Radio bringen würde, sowas dürfe nicht sein, das wäre ein Tabu, jugendgefährdend, satanisch, und außerdem das Vorkommnis ein Einzelfall. Leider war er nicht bereit, auf meine Einwände, z.B., dass das Thema ja die allgemeinen Medien erreicht hatte, und das es nur indirekt um dieses Thema ging, einzugehen... Solche Hörer sind sicher ein sepzifisch Münchner Problem.