Srbrenica - darf die UNO verklagt werden?

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Stellvertretend für 6.000 Hinterbliebene des Völkermords von Srebrenica (auch bekannt als "die Mütter von Srebrenica") wurde am 4. Juni 2007 Klage erhoben gegen den niederländischen Staat und die UNO.
Am 10. Juli 2008 entschied das Landgericht Den Haag, dass die UNO absolute Immunität genießt. Diese Immunität, so die Richter in Den Haag, werde durch das mit Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht außer Kraft gesetzt. Die Mütter von Srebrenica haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Am 28. Januar 2010 wurde die mündliche Verhandlung zu dieser Berufung anberaumt.
Darüber sprach Sadija Klepo mit dem Rechtsanwalt Dr. Axel Hagedorn, der seit sechs Jahren die Mütter von Srebrenica vertritt.
Audio
11:05 min, 10 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 17.02.2010 / 22:44

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Sadija Klepo
Kontakt: michael.barnikel(at)gmail.com
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 01.02.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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