Prozeß um Papst-Puppe auf CSD-Wagen - Teil 2 von 2

ID 33605
 
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Bei der Parade zum Christopher Street Day mußte nach einer polizeilichen Anordnung eine Papst-Puppe von einem Wagen entfernt werden.
- 2. Teil des Interviews -
Audio
05:31 min, 5168 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 21.04.2010 / 21:39

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Schwul, Religion
Serie: Uferlos
Entstehung

AutorInnen: Erwin Harbeck
Kontakt: erwin(at)uferlos.org
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 21.04.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmoderation 2. Teil:

Wir sind immer noch beim Gerichtsverfahren, das Dietmar Holzapfel wegen des Verbots der Papst-Puppe am CSD-Wagen 2006 in München angestrengt hat. Nach einem fragwürdigen Vergleichsangebot in der ersten Instanz ging es schließlich in die Fortsetzung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Wir wollten wissen, wie der Prozeß vor der zweiten Instanz ausgegangen ist:

<Beitrag Teil 2>

Abmoderation:

Erwin Harbeck sprach mit Dietmar Holzapfel über das Ende des dreieinhalbjährigen Verfahrens um das Verbot der Papst-Puppe am Münchner Christopher Street Day 2006.
Und auch wenn am Schluß alles gut ausgegangen ist, bleibt doch die Frage, warum der ganze Aufwand notwendig war. Die öffentlich von allen Seiten immer wieder gern proklamierte Akzeptanz von Schwulen und Lesben wird im Einzelfall dann doch anders gesehen. Noch dazu, wenn es um die kritische Auseinandersetzung mit anderen Gruppierungen und erst recht mit der Kirche geht.
Und selbst wer Recht hat, braucht einen langen Atem und viel Unterstützung, um es auch zu bekommen.
Es bleibt zu hoffen, daß das Urteil künftig auch im Alltag beachtet wird und die Meinungsfreiheit in Deutschland als hohes Gut bestehen bleibt.