Glaeserne MieterInnen

ID 33910
 
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Dank einer Harmonisierung und Neuerhebung von detaillierten Wohnungsdaten für die kantonalen Datenregiester soll es in der Schweiz künftig möglich sein, eine Volkszählung elektronisch und per Knopfdruck zu machen. Und was sagt der Datenschutz dazu? (Schweizerdeutsch)
Audio
06:03 min, 11 MB, mp3
mp3, 256 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 07.05.2010 / 13:18

Dateizugriffe: 1008

Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Annina Striebel
Radio: Stadtfilte, Winterthur im www
Produktionsdatum: 27.04.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmoderation: Volkszählung per Knopfdruck. Das soll in Zukunft in der Schweiz möglich sein. Dazu erhebt die Schweizerische Post dem so genannten Harmonisierungsgesetz gemäss zurzeit die nötigen detaillierten und einheitlichen Daten. Ein wichtiger Teil der Erhebung ist, dass auch den einzelnen Wohnungen Nummern gegeben werden und nicht nur den Häusern. Auch Angaben, wie viele Zimmer eine Wohnung hat und was deren Fläche ist, werden gespeichert. Damit soll es für die Bevölkerung möglich sein, sich mit ihrer jeweiligen Wohnungsnummer beim Einwohnerdienst ihres Wohnorts anzumelden. Womit die Einwohnerdienste und gleichzeitig auch das Bundesamt für Statistik automatisch über das jeweils aktuellste, elektronische Register über die Schweizer Bevölkerung und deren Wohnsituation verfügt.
Annina Striebel untersucht in ihrem Bericht, weshalb eine solch detaillierte Erhebung überhaupt gemacht wird und inwieweit damit datenschutztechnische Probleme entstehen könnten.