Beleiberecht für Flüchtlingskinder

ID 37407
 
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Telefoninterview mit Grudrun Tiedge, rechts- u. innenpolit. Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt.
Audio
08:47 min, 12 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.11.2010 / 17:15

Dateizugriffe: 241

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 18.11.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
Vom Thema Demokratie und Kommunikation kommen wir mal wieder zu den Innenministern. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, hat jüngst auch seinen Beitrag zur Integrationsdebatte abgegeben. Er hatte vorgeschlagen, einen Abschiebestopp für „gut integrierte“ Kinder mit guten Schulnoten aus Migrantenfamilien zu befürworten.

Inwieweit ist es fraglich, Integration in ein Gesellschaftssystem anhand von Schulnoten messen?

Deutschland hat auch die UN-Kinderrechtskonventionen ratifiziert. Und vor geraumer Zeit auch zugestimmt, dass Flüchtlingskinder u. -jugendliche nicht abgeschoben werden dürfen.

Wie verhält sich das mit dem Bleiberecht für Flüchtlingskinder? Wie ist die rechtliche Situation? Trifft das auf alle Kinder u. Jugendliche zu?

Wie lange dürfen sie hier bleiben? Bis zu welchem Alter?

Was passiert mit Kindern, deren Eltern in der Illegalität leben? Dürfen Sie dann in die Schule gehen?

Wenn Flüchtlingskinder, ohne Familie nicht abgeschoben werden dürfen. Dürfen sie dann ihre Familie hierher holen? Wie werden sie betreut?

Woran machen Sie eine sogenannte „gute Integration“ fest?

Herr Hövelmann ist ja nicht der einzige Minister, der auf den Gedanken gekommen ist. In den Medien hört man zur Zeit öfters solche Aussagen.

Was meinen Sie woher dieser Gedanke einer angeblichen „Lockerung“ des Bleiberechts kommt? Was steckt dahinter?